Hinweis zur Dokumentation der Filme der NS-Zeit bei filmportal.de
Die Filme der NS-Zeit müssen im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption gesehen werden. Dies kann nicht ohne den Hinweis darauf geschehen, dass die Produktion, Distribution und Rezeption von Filmen und anderen Kulturprodukten zu jeder Zeit und an jedem Ort durch die jeweiligen politischen, ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen mitbestimmt und geformt werden.
Die Notwendigkeit, die Filme aus der Zeit des Nationalsozialismus in filmportal.de in besonderer Form zu dokumentieren und zu kennzeichnen, erklärt sich nicht nur aus den beispiellosen Folgen des NS-Staats, der zum Zweiten Weltkrieg und zum Holocaust geführt hat. Vielmehr unterlag die Filmproduktion während der nationalsozialistischen Diktatur einer zunehmend schärferen politischen Kontrolle bzw. wurde gezielt als Propagandainstrument benutzt.
Bereits am 28. März 1933, acht Wochen nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, hatte der Minister für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels gegenüber Filmschaffenden die Grundzüge der kommenden nationalsozialistischen Filmpolitik definiert. Der Film sollte "völkische Konturen" erhalten, entscheidend sei, dass "die nationalsozialistische Bewegung in die Wirtschaft und die allgemeinen kulturellen Fragen, also auch in den Film, eingreift". Kunst sei nur dann möglich, "wenn sie mit ihren Wurzeln in das nationalsozialistische Erdreich eingedrungen ist". Diese politische Einflussnahme geschah indes keineswegs gegen den Willen der Mehrheit der deutschen Filmkünstler, Filmtechniker und Filmkaufleute. Tatsächlich stieß die NS-Filmpolitik innerhalb der deutschen Filmindustrie – vor allem nachdem die jüdischen Filmschaffenden ins Exil getrieben worden waren – durchaus nicht auf breite Ablehnung.
An der totalen Kontrolle des deutschen Filmwesens wurde fortan u.a. durch den Eingriff in den ständischen Aufbau der Filmwirtschaft, durch Reformen des Lichtspielgesetzes, durch Veränderungen der Zensur und Prädikatisierung gearbeitet. Die eigentliche Verstaatlichung der Filmindustrie gelang verdeckt, bis am 10. Januar 1942 schließlich alle staatlichen Filmfirmen zu einer Holding, der Ufa-Film GmbH, vereint wurden.
Doch nicht allein die Filmproduktion, -distribution und -präsentation unterlag staatlicher Kontrolle und Zugriffsmöglichkeit – auch die Filmkritik war betroffen. Schon 1933 wurde die Filmpresse offiziell der persönlichen Kontrolle durch Joseph Goebbels unterstellt, und 1936 wurde schließlich Kritik und jede individuelle Wertung durch einen Erlass verboten. An die Stelle der Filmkritik trat die "Filmbetrachtung" mit der Funktion, sich auf dem Regime genehme Inhaltsbeschreibungen zu beschränken und propagandistische Hetze zu unterstützen.
Um diesen besonderen historischen Hintergründen Rechnung zu tragen, sind alle deutschen bzw. in deutscher Co-Produktion uraufgeführten Filme zwischen 1933 und 1945 in filmportal.de einheitlich als Filme der NS-Zeit gekennzeichnet. Dies geschieht nicht zuletzt als Hinweis darauf, dass auch Inhalte, zeitgenössische Materialien sowie Auszeichnungen und Prädikate der betroffenen Filme unabhängig vom einzelnen Werk als Teil der nationalsozialistischen Produktions- und Rezeptionsgeschichte zu betrachten sind.
Diese notwendige Einheitlichkeit hat zur Folge, dass auch Einzelfälle so gekennzeichnet werden, die Ausnahmestellungen im NS-Kino bekleideten. Dabei handelt es sich z.B. um Filme wie Reinhold Schünzels "Viktor und Viktoria" (1933), der als innovative Komödie im Geiste der Weimarer Republik gleichsam einen Überhang in die Zeit des Nationalsozialismus darstellt. Zugleich werden durch die einheitliche Kennzeichnungen ebenso Produktionen markiert, die in der retrospektiven Wahrnehmung keineswegs als Propaganda- oder "Nazi-Filme" aufgefasst worden sind. Dies betrifft vor allem die bis heute beliebten, vermeintlich unpolitischen Unterhaltungsfilme, die durchaus im ideologischen Kontext der NS-Diktatur zu sehen sind.