Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird am 29. Oktober 2012 den Deutschen Kurzfilmpreis 2012 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hochschule für Fernsehen und Film München in München verleihen.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit
in den Kategorien Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilm sowie – fakultativ – ein
Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen
Kurzfilmpreis bis zum 15. Juni 2012 an folgende Anschrift zu senden:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Weitere Informationen sowie das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.
Quelle: www.kulturstaatsminister.de