Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum: Antragstellung ab sofort möglich

Kinobetreiber*innen können ab heute, dem 1. Juli 2019, auf den Internet-Seiten der FFA Anträge für das Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum stellen.

 

Mit dem Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum gewährt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einmalig im Jahr 2019 Förderhilfen von jeweils bis zu 25.000 Euro für Kinos in Gemeinden mit höchstens 25.000 Einwohnern. Insgesamt hat das Soforthilfeprogramm ein Volumen von fünf Millionen Euro.

Unter
www.ffa.de/soforthilfeprogramm-kino-2019.html
stehen eine Übersicht der förderbaren Maßnahmen, die Fördergrundsätze, eine Liste der meistgestellten Fragen und Antworten (FAQ) und der Link zum Online-Antrag für das Soforthilfeprogramm.

Sollte noch kein Zugang zur digitalen Antragsannahme existieren, kann dieser unter demselben Link angelegt werden. Der Zugang steht wenige Minuten nach der Einrichtung zur Verfügung.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Quelle: www.ffa.de