Die deutsch-französische Koproduktion im Filmbereich – das sogenannte Minitraité – wird um eine Förderung der Projektentwicklung erweitert. Ein entsprechendes Regierungsabkommen ist diesen Monat in Kraft getreten.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte dazu: "Minitraité bedeutet übersetzt 'kleines Abkommen' – seine Wirkung aber ist großartig! Seit seinem Beginn vor 14 Jahren ist die Anzahl der deutsch-französischen Koproduktionen deutlich gestiegen. Unter den geförderten Filmen sind zahlreiche preisgekrönte und international anerkannte Produktionen wie 'Das weiße Band' von Michael Haneke oder 'Die andere Heimat' von Edgar Reitz. Angesichts dieser Erfolgsgeschichte haben wir das Minitraité nun um die Förderung der Projektentwicklung mit zusätzlichen 200.000 Euro pro Jahr aufgestockt. Damit steigt das Gesamtbudget des Minitraité auf jährlich 3,2 Millionen Euro." Die für die Abwicklung der bilateralen Förderung zuständige Filmförderungsanstalt (FFA) und das Centre National de la Cinématographie (CNC) beteiligen sich jeweils zur Hälfte mit 100.000 Euro.
Grütters weiter: "Ich danke der Filmförderungsanstalt für ihr unermüdliches Engagement in dieser Sache, aus deren Etat die von deutscher Seite für die erweiterte Förderung jährlich aufzubringenden 100.000 Euro gestellt werden." Das Minitraité wurde 2001 zusätzlich zum allgemeinen Filmabkommen, das nicht mit Finanzmitteln ausgestattet ist, zwischen den Regierungen Frankreichs und Deutschlands geschlossen. Das bisherige Budget von 3 Millionen Euro für die Koproduktionsförderung wird jeweils hälftig von Deutschland und Frankreich aufgebracht. Der deutsche Anteil von 1,5 Millionen Euro wird jeweils zur Hälfte aus dem Bundeskulturhaushalt und aus Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA) bereitgestellt. Ebenfalls im Jahr 2001 wurde zur Stärkung der deutsch-französischen filmpolitischen Zusammenarbeit eine einjährige Ausbildung, das sog. "Atelier Ludwigsburg-Paris" gegründet, das Studenten in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, digitale Bildgestaltung/Animation und Marketing für den europäischen Film- und TV-Markt ausbildet.
Die neue Projektentwicklungsförderung ergänzt die deutsch-französische Filmkooperation nun um ein wichtiges Instrument: Sie knüpft genau dort an, wo die Ausbildung des Filmnachwuchses endet und erleichtert künftig den Übergang zur Verwirklichung deutsch-französischer Koproduktionen. "Dieser neue Etat ist ein Plädoyer für den Nachwuchs, mit dem wir auch dem wachsenden Bedarf aus dem Umfeld des deutsch-französischen Atelier Ludwigsburg-Paris gerecht werden möchten. Mit unserem Angebot schaffen wir einen attraktiven Anreiz für deutsch-französische Projekte und erleichtern den Absolventen den Einstieg in das professionelle Filmschaffen", so FFA-Vorstand Peter Dinges. Die Ausweitung der deutsch-französischen Förderung auf den filmischen Nachwuchs sei ein langer aber letztendlich erfolgreicher Weg gewesen, "den Kulturstaatsministerin Monika Grütters von Anfang engagiert befördert hat", betonte Dinges. Förderanträge können bei der FFA gestellt werden, die die Förderung nach dem Minitraité abwickelt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ffa.de.
Quelle: www.bundesregierung.de / www.ffa.de