Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) die Gremien für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes berufen. Um eine breite fachliche und gesellschaftliche Repräsentanz zu gewährleisten, wurden die Jurys für Entwicklungsförderung, Spielfilme, Dokumentarfilme, Kinderfilme, Kurzfilme und Verleihförderung nach festgelegten Kriterien besetzt.
Die Auswahl der Jurymitglieder erfolgte nach einem transparenten Priorisierungsverfahren, u. a. nach den Kriterien filmfachliche Expertise sowie Diversität und Geschlechtergerechtigkeit. Jede Jury besteht aus fünf festen Mitgliedern sowie zehn bis fünfzehn Stellvertreter*innen, je nach Anzahl der jährlichen Sitzungen.
Die Förder-Jurys im Überblick:
Jury für Entwicklungsförderung
Jury für programmfüllende Spielfilme
Jury für programmfüllende Dokumentarfilme
Jury für Kinderfilme
Jury für Kurzfilme
Jury für Verleih
Das Auswahlverfahren basierte auf § 4 ff. der Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes. Insgesamt wurden 73 Fachverbände, darunter 34 mit Diversitätsbezug, eingeladen, qualifizierte Personen für die Jurys vorzuschlagen. 39 Verbände folgten diesem Aufruf und reichten insgesamt 268 Vorschläge für die Besetzung der Juryplätze ein.
Detaillierte Informationen zum Auswahl- und Besetzungsverfahren sind hier abrufbar. (Link auf PDF-Dokument)
Weitere Informationen:
Richtlinie der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes (Link auf PDF-Dokument)
Einreichfristen und Sitzungstermine
Quelle: www.ffa.de