Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, würdigt neue Ideen und herausragende Projekte, die die Leistungsfähigkeit und Entwicklung des Filmwesens in Deutschland verbessern, mit dem Innovationspreis 2009.
Der Kulturstaatsminister vergibt bis zu drei Preise, die mit einer Prämie von jeweils bis zu 25.000 Euro verbunden sind. In besonderen Ausnahmefällen kann auch eine höhere Prämie verliehen werden.
Filmschaffende und -interessierte, Institutionen und Organisationen können sich mit innovativen Projekten bis zum 8. Juli 2009 bewerben. Die Richtlinie ist unter www.kulturstaatsminister.de abrufbar.
Anträge sind formlos einzureichen beim Bundesarchiv, Frau Fülöp, Potsdamer Str. 1, 56075 Koblenz, Telefon: 0261/ 505 -465, Fax: 0261/ 505 -368.
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine ausführliche Darstellung der für eine Auszeichnung vorgeschlagenen Innovation
- eine Bewertung ihrer Folgen für die Leistungsfähigkeit oder für die Fortentwicklung des Filmwesens.
Zur Weitergabe an die Jury werden die Anträge in 7-facher Ausfertigung erbeten. Eine zusätzliche Einreichung via E-Mail (K35@bkm.bmi.bund.de) ist möglich. Dabei sollte der Name des Projektes sowie "Innovationspreis" in den Betreff aufgenommen werden.
Die Auszeichnungen werden im Rahmen einer Preisverleihung zum Ende des Jahres 2009 verliehen.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/