Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) für drei Jahre verlängert und dabei die Förderrichtlinien modifiziert.
Er erklärte dazu:
"Der DFFF ist mittlerweile zu einem zentralen Bestandteil der Filmförderung geworden und trägt entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft bei. Daher haben wir eine Verlängerung des DFFF bis 2015 beschlossen, die nun auch von der Europäischen Kommission gebilligt wurde. Die Neujustierung der DFFF-Richtlinie beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, barrierefreie Fassungen des Films zu erstellen. Seh- und hörbehinderte Menschen haben ein Recht darauf, am Kulturgut Film teilzuhaben."
Die Bundesregierung fördert mit dem DFFF seit 2007 die Produktion von Kinofilmen. Der DFFF ist jeweils auf drei Jahre begrenzt und wurde nun zum zweiten Mal verlängert. Bis Ende August 2012 wurden Zuschüsse für 580 Filme in Höhe von insgesamt rund 329 Millionen Euro bewilligt. Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen im Rahmen der Herstellung von Filmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro.
Die überarbeitete Richtlinie wird zeitgleich mit dem neuen Förderzeitraum zum 01. Januar 2013 in Kraft treten. Zu den wesentlichen Änderungen gehören neben der Verpflichtung, eine barrierefreie Fassung zu erstellen: Die Mindestkopienzahl wird erhöht, um eine umfassendere Auswertung auf der Kinoleinwand zu gewährleisten; Förderanträge müssen künftig spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn gestellt werden; Berechnung der Handlungskosten wird den Parallelregelungen der Filmförderungsanstalt und der Länderförderungen angepasst;
Virtuelle Dreharbeiten werden im Eigenschaftstest für Spielfilme stärker berücksichtigt. Hierdurch wird der wachsenden Bedeutung von visuellen Effekten Rechnung getragen und die deutsche Visual-Effects-Branche gestärkt.
Die aktuelle Richtlinie im Wortlaut und weitere Informationen: www.dfff-ffa.de
Quelle: www.bundesregierung.de