Der erste Tarifvertrag, der speziell auf die Arbeitsverhältnisse der Schauspieler bei Dreharbeiten zugeschnitten ist, wurde vom BFFS am Vorweihnachtstag nach dreijähriger Verhandlungszeit unterschrieben.
Die Unterzeichnung der 8-fachen Ausfertigung des Vertrages durch die beiden anderen Tarifparteien, ver.di FilmUnion und Allianz Deutscher Produzenten, erfolgt auch in diesen Tagen. Der Tarifvertrag ist am 01.01.2014 in Kraft getreten und bis Ende 2016 gültig.
Der Tarifvertrag lässt einerseits die bisherige Praxis unangetastet, eine angemessene Grundvergütung für die unterschiedlichen Künstlerpersönlichkeiten im Wege individueller Verhandlungen zwischen Produzenten- und Schauspielerseite zu finden. Ein starres Gagenraster bleibt ausgeschlossen. Andererseits schützt er die Schauspielerinnen und Schauspieler durch eine Einstiegsgage von 750 € (bzw. 725 € bei Wiederholungsverträgen) je Drehtag, unter der Berufseinsteiger und ihre Kolleginnen und Kollegen mit mehr Berufserfahrung nicht vergütet werden dürfen. "Angesichts des allgemeinen Gagenverfalls ziehen wir damit endlich eine Notbremse", beschreibt BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister die Absicht des BFFS. Nach 18 Monaten Laufzeit steigt die Einstiegsgage auf 775 € (bzw. 750 € bei Wiederholungsverträgen).
Für den Bereich hochfrequenter Produktionen (Daylies und Telenovelas) konnten sich die Tarifpartner nicht auf Grundvergütungsregeln einigen. "Das schmerzt uns und bleibt eine Baustelle, schließlich wird dort sehr hart gearbeitet", betont BFFS-Vorstandsmitglied Julia Beerhold, "aber wir wollten nicht das große Ganze deswegen opfern."
Der Schauspieltarifvertrag wird neben dem Manteltarifvertrag gelten. Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Angelegenheiten der Filmschaffenden, z. B. Arbeitszeiten, Reisekosten oder Spesen.
Außerdem werden das bestehende Eckpunktepapier mit den Produzenten und die damit verbundene amtliche Bestimmung der Sozialversicherungsträger, wie Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen, ausdrücklich bestätigt.
Die Produzenten erklären sich auch bereit, demnächst an die Verwertungsgesellschaft GVL die Drehtagsinformationen weiterzuleiten, mit denen die Gelder aus gesetzlichen Zweitverwertungsrechten an die Schauspielerinnen und Schauspieler berechnet werden. "Das ist ein wichtiger Baustein, um zukünftig Schritt für Schritt den Aufwand bei Meldungen an die GVL abbauen zu können", freut sich BFFS-Vorstandsmitglied und GVL-Beirat Thomas Schmuckert.
Durch Bezugnahme auf den Kleindarstellertarifvertrags, bei dessen Neufassung die ver.di FilmUnion auch eng mit dem BFFS zusammengearbeitet hat, wird nun die Abgrenzung zwischen Komparserie und Schauspielerei präzisiert. "Das schafft endlich tarifliche Klarheit nicht nur für unsereins, sondern auch für Agenturen, die Agentur für Arbeit, Produzenten und Sender", betont BFFS-Vorstandsmitglied Antoine Monot jr.
Zukünftig werden Schauspieler in Arbeitsverträgen nicht mehr als Darsteller, sondern explizit als Schauspielerinnen bzw. Schauspieler bezeichnet. "Alle, die etwas darstellen, sind Darsteller, also auch Komparsen oder Selbstdarsteller. Aber eine Rolle spielen kann nur ein Schauspieler", erklärt BFFS-Vorstandskollege Hans-Werner Meyer, "Schauspielerei ist ein Beruf, der mit großer Leidenschaft ausgeführt und durch entsprechend anständige Bezahlung wertgeschätzt werden muss!"
"Darum", ergänzt BFFS-Vorstandsmitglied Martin May, "stellt der Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler das wesentlichste Herzstück unserer Arbeit seit Gründung des BFFS dar."
Aus Sicht des BFFS ist der Schauspieltarifvertrag neben dem Kinoerlösbeteiligungstarifvertrag zugunsten aller Filmkreativen der zweite innerhalb des letzten Jahres errungene große Erfolg, der auf der vertrauensvollen Partnerschaft mit ver.di FilmUnion gründet. "Handfeste Lösungen für unsere Branche", bilanziert BFFS-Vorstandsvorsitzender Michael Brandner, "sind ohne Bündnisse mit Gleichgesinnten, ohne Verträge mit anderen, ohne Blick über den Tellerrand undenkbar!"
Quelle: www.bffs.de