Das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis 2024 ist eröffnet: Bis zum 12. Oktober können Produktions- und Verleihfirmen ihre Filme unter https://einreichung.deutscher-filmpreis.de anmelden.
Teilnahmeberechtigt am Auswahlverfahren sind deutsche Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, die für das Kino produziert wurden und zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 2. Mai 2024 gestartet sind oder starten werden.
Das neue, diesen Sommer verabschiedete Auswahlverfahren umfasst nur noch zwei Wahlstufen statt wie bisher drei. Die Mitglieder der Akademie wählen die Nominierungen für den Deutschen Filmpreis direkt aus allen eingereichten Filmen und nicht mehr aus einer reduzierten, durch eine Kommission getroffenen Vorauswahl. Stehen die Nominierungen fest, wählen alle Mitglieder im zweiten Schritt die Preisträger*innen des Deutschen Filmpreises. Die Richtlinien für das neue Auswahlverfahren sind hier nachlesbar.
Die Nominierungen für den Deutschen Filmpreis 2024 werden am 19. März 2024 bekanntgegeben. Die Verleihung findet am 3. Mai 2024 im Theater am Potsdamer Platz statt.
Der Deutsche Filmpreis – die renommierteste und höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film – ist mit Preisgeldern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer Gesamthöhe von knapp 3 Mio. Euro dotiert und wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Deutschen Filmakademie von Kulturstaatsministerin Claudia Roth verliehen. Die Verleihung ist eine Veranstaltung der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), produziert von der Deutschen Filmakademie Produktion GmbH.
Quelle: www.deutscher-filmpreis.de