Der Fall Molander

Deutschland 1944/1945 Spielfilm

Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »

Inhalt

Ein so genannter "Überläuferfilm", das heißt ein Film, der unter dem Nationalsozialismus gedreht, aber nicht mehr vor Ende des Zweiten Weltkriegs fertiggestellt/veröffentlicht wurde.

Im Mittelpunkt der Geschichte steht der ehrgeizige junge Geiger Fritz Molander, der von seinem Vater eine wertvolle Stradivari-Geige erbt. Aus Geldnot veräußert er die Geige und treibt danach mit großem Erfolg seine Karriere voran. Eines Tages wird er jedoch überraschend verhaftet, da die Stradivari sich als Fälschung entpuppt haben soll. Mit dem Fall wird ausgerechnet der junge Staatsanwalt Holk betraut, der heimliche Verlobte von Molanders Schwester Elisabeth. Da er sich befangen fühlt, übernimmt dessen Vater, ebenfalls ein Staatsanwalt, den Fall. Am Ende stellt sich heraus, dass ein alter Instrumentenbauer die echte Geige im Zuge einer Reparatur gegen die Fälschung ausgetauscht hat, nicht aus Habgier, sondern aus Liebe zu der meisterhaften Geigenbaukunst. Molander ist entlastet, Elisabeth und der junge Holk können ihre Verlobung öffentlich machen.

Die Dreharbeiten zu "Der Fall Molander" begannen im August 1944 in den Barrandov-Ateliers in Prag. Der Film war vollständig abgedreht und befand sich bei Kriegsende bereits im Schnitt, wurde dann aber nicht mehr fertiggestellt und demzufolge nie veröffentlicht.

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Credits

Regie

Kamera

Schnitt

Musik

Darsteller

Alle Credits

Titel

  • Originaltitel (DE) Der Fall Molander

Fassungen

Original

Format:
35mm, 1:1,33
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm