Die Reichsfilmkammer
Die Reichsfilmkammer (RFK) war eines der zentralen Lenkungsorgane in der nationalsozialistischen Filmpolitik. Bereits im Juli 1933, nur wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, wurde sie mit dem "Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer" als eine der ersten maßgeblichen Instanzen errichtet – die NS-Führung strebte damit eine umfassende Durchdringung und Kontrolle des deutschen Filmwesens auf politischer und personeller Ebene an. Die Aufgabe dieser Körperschaft öffentlichen Rechts, die im September 1933 als Unterabteilung in die neu gegründete "Reichskulturkammer" eingegliedert wurde, bestand neben der Aufsicht der Filmkreditbank GmbH vor allem in der berufsständischen Erfassung des gesamten deutschen Filmgewerbes. Damit übernahmen die Nazis nicht nur die Aufgabe, sondern auch die Institution der Spitzenorganisation der deutschen Filmindustrie (SPIO). Von diesem Zeitpunkt an stellte die Mitgliedschaft in der Reichsfilmkammer – nach verschiedenen Berufsgruppen unterteilt – die rechtliche Voraussetzung für jegliche Tätigkeit im Filmbereich dar. Vor allem konnte sie aber mit der Begründung, "daß der Antragssteller die für das Filmgewerbe erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt", verwehrt werden. Die bewusst vage Formulierung dieser "Zuverlässigkeitsklausel" bot den Machthabern flexible Möglichkeiten, Berufsverbote gegen jene auszusprechen. Insbesondere wurde sie von den Nationalsozialisten dazu benutzt, jüdische Filmschaffende von der Produktion auszuschließen, um die sogenannte "Arisierung" des deutschen Films voranzutreiben. Bereits im Juni 1933 war in einer Verordnung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) verfügt worden, dass jeder, der "an der Herstellung eines deutschen Filmstreifens mitwirken will, deutscher Abstammung sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen" muß. "Eine folgenreiche Neudefinition", betont der Filmhistoriker Martin Loiperdinger, "der Zugehörigkeit zur deutschen Nation ist: Alle Deutschen, die die die Nationalsozialisten der jüdischen Kulturgemeinschaft zurechnen, werden durch das rassistische Zusatzkriterium der Abstammung aus dem deutschen Volk "ausgegrenzt"."Tausenden wurde damit die Existenzgrundlage entzogen, viele der Verfolgten flohen ins Ausland, die wenigsten von ihnen fanden im Exil ihr Glück. Wer blieb, wem die Flucht nicht gelang, wurde – wie Kurt Gerron, Paul Morgan, Otto Wallburg, Max Ehrlich und viele andere – von den Nazis ermordet.