Das erste Recht des Kindes
Lotte Bergmann arbeitet als Stenotypistin für 120 Mark im Monat in einer Rechtsanwaltskanzlei. Von dem wenigen Geld lebt sie zusammen mit ihrer Mutter in einer Wohnung. Als sie feststellt, dass sie von dem Studenten Herbert Böhme schwanger ist, will sie mit ihm reden, doch da er finanzielle Probleme hat, verschweigt sie es.
Auch von der konservativen Mutter kann sie kein Verständnis erwarten.
Endlich, nach einer Ohnmacht im Büro, erzählt sie Herbert von ihrer Not. Sie ist verzweifelt. Die Frauenärztin lehnt eine Abtreibung ab. Die Geldforderungen bei anderen Ärzten kann sie nicht erfüllen. Die einzige Lösung, die sie noch sieht, ist der Freitod, doch sie kann in letzter Minute noch gerettet werden. Todkrank erlebt sie in ihren Fieberträumen die ausweglose Situation vieler unehelicher Mütter, aber auch wie schön es sein kann, Mutter zu werden. Und sie bekennt sich zu dem Recht eines jeden Kindes, gewollt und geliebt zu werden.
Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Schnitt
Darsteller
- Lotte Bergmann
- Mutter Bergmann
- Herbert Böhme
- Frauenärztin Dr. Käthe Baumgarten
- Rechtsanwalt Elbing
- Fräulein Spitz
- Fräulein Müller
- Fräulein Lauterbach
- Empfangsschwester Anna
Produktionsfirma
Produzent
Alle Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Bauten
Schnitt
Ton
Darsteller
- Lotte Bergmann
- Mutter Bergmann
- Herbert Böhme
- Frauenärztin Dr. Käthe Baumgarten
- Rechtsanwalt Elbing
- Fräulein Spitz
- Fräulein Müller
- Fräulein Lauterbach
- Empfangsschwester Anna
Produktionsfirma
im Auftrag von
Produzent
Produktionsleitung
Aufnahmeleitung
Dreharbeiten
- 29.08.1932 - September 1932
Prüfung: 23.03.1933;
Prüfung: 13.03.1933
Uraufführung (DE): 20.10.1932, Berlin, Atrium
Titles
- Originaltitel (DE) Das erste Recht des Kindes
- Untertitel Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin
- Verleihtitel (AT) Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin
Versions
Original
Prüfung: 23.03.1933;
Prüfung: 13.03.1933
Uraufführung (DE): 20.10.1932, Berlin, Atrium
Prüffassung
Zensur (DE): 14.10.1932, B.32298, Jugendverbot;
Zensur (DE): 13.05.1933, O.06596, Verbot