Die Zaubergeige

Deutschland 1943/1944 Spielfilm

Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »

Inhalt

Die "Zaubergeige", eine Stradivari, ist gerade in den Besitz des Landgrafen von Hessen übergegangen, der sie für sein Homburger Musikmuseum erworben hat. Stolz zeigt Musikdirektor Decker dem berühmten Geiger Georg Helmesberger das Prachtstück. Der ist gerade angekommen, um bei einem Konzert als Solist mitzuwirken. Noch spät am Abend besteht er darauf, sie zu sehen. Als sie das Museum wieder verlassen, merken sie nicht, dass sie jemanden einschließen, der ihnen unbemerkt gefolgt ist.

 

Es ist Andreas Holm, ein junger begabter Geiger. Arm, aber ehrgeizig, hat er nur einen Wunsch: einmal möchte auf dieser Geige Helmesberger vorspielen dürfen. Er nimmt die Zaubergeige mit nach Hause. Nur Agnes, die ihn unterstützt, wo sie kann, ahnt, was passiert ist. Sie erreicht bei Professor Lichtermark, dass er sich für den Dieb einsetzt und dass Holm das kostbare Instrument behalten darf, bis Helmesberger ihn angehört hat. Dieser ist plötzlich erkrankt und lässt Holm an seiner Stelle spielen. Der Landgraf ist so hingerissen von dem jungen Genie, dass er ihm die Zaubergeige auf Lebzeiten überlässt.

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Credits

Schnitt

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Alle Credits

Regie-Assistenz

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Herstellungsleitung

Produktionsleitung

Aufnahmeleitung

Dreharbeiten

    • 01.04.1943 - August 1943: Wien (Schloßtheater Schönbrunn), Park Babelsberg, Außengelände der Ufastadt Babelsberg
Länge:
2763 m, 101 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Ton
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 31.07.1950, 01579, Uneingeschränkt

Aufführung:

Uraufführung (DE): 09.05.1944, Berlin, Tauentzien-Palast

Titel

  • Originaltitel (DE) Die Zaubergeige

Fassungen

Original

Länge:
2763 m, 101 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Ton
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 31.07.1950, 01579, Uneingeschränkt

Aufführung:

Uraufführung (DE): 09.05.1944, Berlin, Tauentzien-Palast

Prüffassung

Länge:
2827 m, 103 min
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 22.03.1944, B.60063, Jugendfrei ab 14 Jahre