Bund, Länder und FFA starten Hilfsprogramm für die Filmbranche

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche bestmöglich zu unterstützen, hat die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Hilfsprogramm entwickelt.

 

Die Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino sollen schnell und unbürokratisch umgesetzt werden.

Staatsministerin Monika Grütters: "Zurzeit sind alle Kinos in Deutschland geschlossen. Dadurch wird uns schmerzhaft bewusst, was uns fehlt: Wir brauchen das Gemeinschaftserlebnis im Kino, wir brauchen den deutschen Film in all seiner Vielfalt! Uns allen ist die existenzielle Bedrohung bewusst, die sich aus der Corona-Pandemie für den Film- und Mediensektor ergibt. Aus diesem Grund wird das große Hilfsprogramm der Bundesregierung jetzt um konkrete Maßnahmen für die Filmbranche ergänzt. Unser Ziel ist es, den deutschen Film in all seinen Facetten zu erhalten."

Das Hilfsprogramm soll dort greifen, wo andere Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Bewältigung der Corona-Krise nicht in Anspruch genommen werden können. Es bezieht sich auf Projekte, die von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam getragen werden. Vereinbart wurden unter anderem folgende Maßnahmen: Verzicht auf Rückforderungen, wenn Dreharbeiten pandemiebedingt abgebrochen bzw. Filme nicht herausgebracht werden, Übernahme von Mehrkosten bei Verschiebungen und Unterbrechungen geförderter Projekte sowie eine vorübergehend flexiblere Handhabung der Sperrfristen.

Das Hilfsprogramm wird gemeinsam getragen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der FFA und folgenden Länderförderern:

FilmFernsehFond Bayern (FFF)
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)
Film- und Medienstiftung NRW (FMS)
HessenFilm
Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB)
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)
Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)
nordmedia.

Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Die einzelnen Maßnahmen des Hilfsprogramms finden Sie hier.

Quelle: www.bundesregierung.de