Kulturstaatsminister Bernd Neumann und die KfW Bankengruppe haben gemeinsam ein neues Instrumentarium zur Verbesserung der Filmfinanzierung in Deutschland auf den Weg gebracht.
Dazu hat der Bund, vertreten durch den Staatsminister für Kultur und Medien, die KfW mit der Entwicklung von Programmen zur Filmfinanzierung beauftragt. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates der KfW Bankengruppe am 8. Dezember 2010 behandelt.
Staatsminister Bernd Neumann erklärte: "Es ist ein großer Erfolg für den Filmstandort Deutschland, dass wir der Filmwirtschaft heute - gemeinsam mit der KfW und in Abstimmung mit Bundesfinanz- und Wirtschaftsministerium - ein schlüssiges Finanzierungsangebot vorlegen können. Damit reagieren wir zügig und angemessen auf die schwierigen Finanzierungsbedingungen. Mein besonderer Dank gilt der KfW, die ein überzeugendes Konzept entwickelt hat. Wir haben damit gemeinsam ein ehrgeiziges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Film in Deutschland wird dadurch gestärkt und die Position der Produzenten sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessert."
Dr. Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe, betonte: "Die Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der auch die Filmwirtschaft gehört, zählt zu den zukunftsträchtigsten Branchen in Deutschland. Dennoch erweist sich die Finanzierung von Vorhaben für die Filmproduktion als schwierig. Hier bietet die KfW nun zukünftig ein entsprechendes Angebot."
Mit dem neuen Instrumentarium soll dem beschränkten Angebot von Filmfinanzierungen entgegengewirkt werden. Die KfW legt eine Produktpalette auf, die teilweise von privaten Kreditunternehmen/Förderbanken nicht mehr angeboten wird. Hierzu gehören insbesondere die von der Filmwirtschaft gewünschte Zwischenfinanzierung, Entwicklungsfinanzierung, Anschubfinanzierung und GAP-Finanzierung. Die KfW wird sich in der Regel, aber nicht zwingend, im Rahmen von Konsortialfinanzierungen engagieren. Bei Bedarf steht die KfW auch als Alleinfinanzierer zur Verfügung.
Quelle:
www.kulturstaatsminister.de