Die kulturhistorisch wichtige und dringend notwendige Digitalisierung des nationalen Filmerbes ist als Aufgabe von nationaler Bedeutung ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt im Haushaltsjahr 2014 dafür insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung.
Staatsministerin Grütters erklärte: "Filme aus der Vergangenheit sind sensible Zeitdokumente unserer Kultur. Dieses Filmerbe mit seinem herausragenden historischen Wert in seiner Vielfalt lebendig zu erhalten, hat für mich hohe Priorität. Unser nationales Filmerbe muss für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich gemacht und für künftige Generationen erhalten werden. Die Filme, die gegenwärtig nur analog vorhanden sind, geraten immer mehr in Vergessenheit und verschwinden in unserer digitalen Mediengesellschaft zunehmend von der Kinoleinwand. Deshalb müssen sie digitalisiert werden. Viele analoge Filmmaterialien drohen aufgrund ihrer Beschaffenheit sogar unwiederbringlich zu zerfallen. Dies darf nicht passieren. Deshalb schützen und bewahren wir mit großer Sorgfalt gerade auch dieses nationale Kulturerbe."
Aus diesem Grund erhalten folgende Einrichtungen des deutschen Kinematheksverbunds jeweils eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro für die Digitalisierung ausgewählter Filme: die Stiftung Deutsche Kinemathek, das Deutsche Filminstitut e.V., die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und die DEFA-Stiftung.
Darüber hinaus fördert die Kulturstaatsministerin in 2014 den Ausbau des Bestandskatalogs des Kinematheksverbunds in Höhe von 200.000 Euro, der in Zukunft eine umfassende Übersicht über die in den Filmarchiven lagernden Filmmaterialien ermöglichen und somit die Digitalisierung des nationalen Filmerbes erleichtern wird. Für den Aufbau einer ersten Stufe des Bestandskatalogs erhielt der Kinematheksverbund bereits im Jahr 2013 eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro.
Quelle: www.bundesregierung.de