Hochwasserkatastrophe: FFA stellt bis zu 250.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung

Die Filmförderungsanstalt stellt ab sofort bis zu 250.000 Euro für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Kinos zur Verfügung. Diesen Beschluss fasste das FFA-Präsidium auf seiner jüngsten Sitzung unter Vorsitz von Präsident Eberhard Junkersdorf.

Die Soforthilfe wird als Zuschuss vergeben und soll angesichts der immensen Schäden, die das Hochwasser vor allem in Teilen Bayerns, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts angerichtet hat, unbürokratisch und schnell an die Kinobetreiber ausgezahlt werden.

Kinobetreiber,deren Kinos vom Hochwasser beschädigt sind, müssen lediglich einen formlosen Antrag an die FFA stellen, die sonst übliche Fristenbindung entfällt. Als Beleg reichen eine kurze Beschreibung unter Auflistung der betroffenen Gebäude und Einrichtungsgegenstände sowie Fotos, die das Ausmaß der Schäden dokumentieren, aus. Die FFA hatte bereits bei der Hochwasserkatastrophe im August 2002 mit Soforthilfemaßnahmen betroffene Kinos und auch Videotheken unterstützt. Damals hatte die FFA in einem Soforthilfeprogramm gemeinsam mit dem HDF insgesamt 22 Filmtheater mit 69 Leinwänden in 19 Ortschaften schnell und unbürokratisch geholfen.

"Auch wenn wir noch keine konkreten Angaben über das Ausmaß der Schäden in den Kinos haben, müssen wir davon ausgehen, dass die Überschwemmungen für eine Reihe von Kinobetreibern erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht haben", betont FFA-Präsident Junkersdorf. Da es sich, ähnlich wie im Jahre 2002, um eine Ausnahmesituation für die gesamte Kinobranche in Deutschland handele, müsse man aber von ganz erheblichen Größenordnungen ausgehen, die die wirtschaftliche Existenz einzelner Filmtheater bedrohen können. Es sei deshalb sehr erfreulich, dass jetzt auch der HDF über Soforthilfemaßnahmen nachdenke und es wäre zudem begrüßenswert, wenn auch andere Verbände "kurzfristig adäquate Hilfestellung anbieten würden".

Quelle: www.ffa.de