Menschen mit Behinderung sollen genauso wie Menschen ohne Behinderung ihre Freizeit vielfältig und abwechslungsreich gestalten können. Dazu gehört auch die barrierefreie Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen.
Vor diesem Hintergrund müssen seit dem 1. Mai 2013 alle Filme, die von der FFA produktions- und/oder verleihgefördert werden, barrierefrei ausgestattet sein. Für Filme, die vom Deutschen Filmförderfonds (DFFF) gefördert werden, gilt eine entsprechende Richtlinie seit 1. Januar 2013.
Zudem werden Investitionen in den Kinos, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Barrierefreiheit stehen, seit Inkrafttreten des Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2014 zu 50 Prozent als Zuschuss von der FFA gefördert.
Um eine möglichst umfassende Übersicht über den jeweils aktuellen Stand der Barrierefreiheit im Kino zu dokumentieren, veröffentlicht die FFA ab sofort alle barrierefreien Filme, die in den Kinos zu sehen sind, sowie – soweit bekannt – eine Liste der Kinos in Deutschland, die barrierefrei ausgestattet sind. Kinobetreiber, deren Kinos in dieser Zusammenstellung nicht aufgeführt sind, können ihre Angaben für eine Veröffentlichung (Name des Kinos, Adresse, Art der Barrierefreiheit) per Email an: presse@ffa.de schicken.
Quelle: www.ffa.de