Die Unterkommission Filmabspiel hat in ihrer 139. Sitzung am 25. August 2010 in Berlin insgesamt 1.676.822 Euro Fördermittel vergeben.
Der Kommission unter Vorsitz von Catherine Laakmann lagen 70 Anträge auf Filmtheaterförderung vor, von denen 37 positiv beschieden wurden. Die Förderungshilfen wurden in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen gewährt. Des Weiteren wurden drei Anträge auf Teilerlass von Altdarlehen dem Grunde nach positiv entschieden.
Die Förderung wird im Regelfall zur Modernisierung sowie zur Neuerrichtung bzw. Neueinrichtung von Filmtheatern, sofern dies der Strukturverbesserung dient, für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Filmtheatern und für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbe- oder Marketingmaßnahmen gewährt.
Der Höchstbetrag für eine Einzelmaßnahme betrug 300.000 Euro. Darüber hinaus entschied der Vorstand der FFA positiv über 14 Anträge auf Förderung des Abspiels von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino sowie über vier Anträge auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen.
Insgesamt bewilligte er damit Zuschüsse in Höhe von 21.283 Euro. Die nächste Sitzung der Unterkommission Filmabspiel findet voraussichtlich am 30. November 2010 statt.
Antragsfrist für diese Sitzung ist der 30. September 2010. Der letzte Einreichtermin des Jahres ist dann am 31. Dezember. Das FFG sowie alle Richtlinien und Antragsformulare sind unter
www.ffa.de abrufbar.