Die Unterkommission Filmabspiel hat in ihrer 137. Sitzung am 25. Februar 2010 in Berlin unter Vorsitz von Catherine Laakmann insgesamt 1.546.166 Euro Fördermittel für Filmtheaterförderung vergeben.
Der Kommission lagen 41 Anträge auf Filmtheaterförderung vor, von denen 26 positiv beschieden wurden. Die Förderungshilfen wurden in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen gewährt. Des Weiteren wurden 5 Anträge auf Teilerlass von Altdarlehen dem Grunde nach positiv entschieden.
Die Förderung wird im Regelfall zur Modernisierung sowie zur Neuerrichtung/Neueinrichtung von Filmtheatern, sofern dies zur Strukturverbesserung dient, für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Filmtheatern und für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbe- oder Marketingmaßnahmen gewährt. Der Höchstbetrag für eine Einzelmaßnahme betrug 222.000 Euro. Darüber hinaus entschied der Vorstand der FFA positiv über 50 Anträge auf Abspiel von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino und bewilligte damit Zuschüsse in Höhe von insgesamt 67.239 Euro.
Die nächste Sitzung der Unterkommission Filmabspiel findet voraussichtlich am 27. Mai 2010 statt. Antragsfrist für diese Sitzung ist der 31. März 2010. Die weiteren Einreichtermine für 2010 sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
Das FFG sowie alle Richtlinien und Antragsformulare sind unter
www.ffa.de abrufbar.