Die FFA vereinfacht ab sofort das Antragsverfahren in der Projektfilmförderung: Künftig reicht es für die Antragstellung aus, wenn sämtliche Unterlagen einschließlich Drehbuch als pdf-Datei abgespeichert und in zwölffacher Ausfertigung auf CD oder DVD der FFA zugestellt werden.
Antragsteller brauchen dann nur noch ein unterschriebenes Exemplar des Antrags - statt wie bislang 13 Ausfertigungen - einschließlich aller erforderlichen Anlagen wie Kalkulation, Drehplan, Besetzungslisten oder Verträge in Papierform bei der FFA im Original einreichen. Einzige Ausnahme ist das Drehbuch, das auch in Zukunft zusätzlich auch in kopierter Form dem Antrag beigelegt werden muss.
„Die Umstellung auf das digitale Antragsverfahren ist ein Wunsch der Kommission und hat in einem ersten Probelauf im letzten Jahr reibungslos funktioniert“, betont die Vorsitzende der Vergabekommission, Angela Lipp-Fläxl. Von der veränderten Einreichungspraxis würden künftig sicherlich beiden Seiten - Antragsteller wie auch die Mitglieder des Gremiums - profitieren. Nicht zuletzt trage die Umstellung dazu bei, Transportwege zu vereinfachen und Kosten zu sparen.
Die erforderlichen Antragsformulare auf der Website der FFA können problemlos sowohl ausgedruckt als auch als pdf-Datei abgespeichert werden. Die Änderung tritt zum nächsten Einreichtermin am 31. Januar 2011 in Kraft, die nächste Sitzung der Vergabekommission findet am 22. und 23. März statt. Der FFA-Vergabekommission lagen im Jahr 2010 insgesamt 170 Anträge vor, von denen 59 positiv beschieden wurden.
Quelle:
www.ffa.de