European Film Awards: Einreichung beginnt mit veränderten Teilnahmebedingungen

Viele Filmpremieren auf Festivals oder in Kinos mussten verschoben werden oder online stattfinden auf Grund der Corona-Krise. Die European Film Academy (EFA) hat daher ausnahmsweise die Teilnahmebedingungen für Filme geändert, die für die European Film Awards eingereicht werden.

 

Normalerweise beinhalten die Regeln die Bedingung, dass die erste offizielle Vorführung eines Films (sei es auf einem Festival oder in einem regulären Kino) zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Mai 2020 stattfinden muss. Die Änderung betrifft nun Filme, deren Premiere bis zum 31. Mai 2020 geplant war und wegen der Pandemie nicht stattfinden konnte. Vorausgesetzt, dass ein solcher Film vor Ende November im Kino oder online uraufgeführt wird, ist er ausnahmsweise für die diesjährigen European Film Awards qualifiziert. Dies unter der Bedingung, dass die Rechteinhaber sich bereit erklären, den Film auf der EFA VOD-Plattform für die EFA-Mitglieder bereitzustellen, al so für die 3.800 Filmschaffenden in ganz Europa, die über die Nominierungen und Preisträger abstimmen.

In einer Erklärung des Vorstandsvorsitzenden Mike Downey erläutert die European Film Academy ihre Motivation für den Wandel:

"In erster Linie wünschen Vorstand und Geschäftsführung der EFA allen Mitgliedern in diesen schwierigen Zeiten alles Gute. Hoffentlich sehen wir bald Licht am Ende des Tunnels; in der Zwischenzeit mussten wir einige Anpassungen an unseren Regeln vornehmen, um die Zukunft der Wahl der diesjährigen European Film Awards sicherzustellen.

Eines ist sicher, die European Film Academy bleibt dem europäischen Kino und seinen Schöpfern verpflichtet. Durch das Coronavirus sind der große Reichtum und die Vielfalt dieser Filme derzeit nur von zu Hause aus zu erleben. Wir stehen den EFA-Mitgliedern, unseren Partnern, Kollegen und Freunden zur Seite und freuen uns auf die Zeit, in der Dreharbeiten wieder aufgenommen werden, Kinos öffnen und der wichtige soziale Aspekt, gemeinsam Filme auf der Leinwand zu sehen, zurückkehrt.

In der Zwischenzeit können wir die dramatischen Veränderungen, die die Pandemie für die Filmindustrie mit sich gebracht hat, nicht ignorieren. Viele Premieren mussten neu geplant, verschoben oder online gelegt werden. Wir ändern daher ausnahmsweise die Teilnahmebedingungen für die EFAs 2020, damit Filme, die nicht wie geplant uraufgeführt werden konnten, trotzdem anerkannt werden."

Filme können ab sofort für die European Film Awards 2020 eingereicht werden – bis zum 31. Mai.

Weitere Informationen und die vollständigen Regularien erhalten Sie auf der EFA Website.

Quelle: www.europeanfilmacademy.org