Die Filmförderungsanstalt (FFA) und der Centre National de la Cinématographie (CNC) haben eine gemeinsame Erklärung im Hinblick auf den bevorstehenden "Digitalen Roll-Out" in Europa herausgegeben.
In diesem Zusammenhang verständigen sich beide Institutionen auf wesentliche, gemeinsam zu ergreifende Maßnahmen, die in naher Zukunft auch mit anderen europäischen Förderanstalten abgeglichen werden sollen.
Nach Auffassung von FFA und CNC spielt die transparente Vorgehensweise bei der europaweiten Digitalisierung der Kinos eine ebenso wichtige Rolle wie die Tatsache, den spezifischen Besonderheiten sowie der Vielfalt des europäischen Kinos Rechnung zu tragen. Zudem unterstreichen beide Förderinstitutionen die Wichtigkeit dreier grundlegender Prinzipien: Diese betreffen Qualität und Sicherheit sowie den einheitlichen technischen Standard und die Neutralität des verwendeten Equipments. Die gemeinsame Erklärung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
- Die FFA und der CNC wollen die Herausforderung annehmen, eine flächendeckende Digitalisierung der Kinosäle umzusetzen, unter anderem mit der Zielsetzung, die filmische Vielfalt zu erhalten, den Austausch der europäischer Filme innerhalb der Europäischen Union zu begünstigen und ein Umfeld zu schaffen, das an die Spezifikationen des europäischen Kinos angepasst ist.
- FFA und CNC sind sich einig, dass die flächendeckende Digitalisierung der Kinos nur gelingen kann, wenn auch weiterhin ein unabhängiges und vielfältiges Kinoprogramm gewährleistet ist. Dabei zählen Qualität der Projektion und Interoperabilität ebenso zu den maßgeblichen Voraussetzungen wie ein einheitlicher Standard im Hinblick auf Technik und Sicherheit.
- Beide Institutionen legen besonderen Wert darauf, dass die Ausrüstung der Kinosäle sowie die Definition der Verwertungskette regelmäßig auf die strikte Einhaltung des internationalen Standards überprüft werden. Zudem gilt es, sich vorrangig auf die Digitalisierung europäischer Filme zu konzentrieren.
- Beide Institutionen setzen sich dafür ein, dass diese Aspekte auch bei den Finanzierungsmodalitäten vollständig berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll sichergestellt sein, dass die entsprechenden Verleihstrukturen dem internationalen Standard unbedingt entsprechen.
- In diesem Zusammenhang soll ab sofort mit der gemeinsamen Umsetzung der digitalen Umrüstung unter Berücksichtigung des amerikanischen und internationalen Digitalisierungsstandards (DCI, ISDCF, SMPTE und ISO) begonnen werden. Diese Arbeitsschritte werden von der technischen Arbeitsgruppe unter der Leitung von FFA und CNC in Zusammenarbeit mit der französischen "Kommission für Bildtechnik und Ton", CST sowie dem Fraunhofer Institut Integrierte Schaltungen (IIS) durchgeführt. Erste Aufgaben bestehen konkret in der Schaffung einer gemeinsamen Test-Plattform, bei der die digitalen Kopien hinsichtlich ihrer Interoperabilität an den DCI bzw. den künftigen SMPTE Standard geprüft werden sollen.
- Des Weiteren gilt es, gemeinsam die verbindlichen Rahmenbedingungen auf der Basis eines offiziellen Arbeitspapiers zu formulieren, welche zunächst in Frankreich und Deutschland und zu späterem Zeitpunkt auch in weiteren EU-Staaten Anwendung finden können.
- Überdies legen FFA und CNC derzeit die unterschiedlichen europäischen Hauptansprechpartner fest (z.B. Institutionen und Financiers auf städtischer sowie auf nationaler Ebene), deren einzelne Positionen zusammengetragen und in die aktuelle Erklärung mit dem Ziel integriert werden, optimale Möglichkeiten für eine zukünftige Zusammenarbeit auszuloten. Darüber hinaus stand das Thema Digitalisierung auf der Tagesordnung des jüngsten EFAD-Treffens (European Film Agency Directors) am 24. September 2007 im Rahmen des Filmfestivals in San Sebastian.
Ein entscheidender Schritt hin zu verbindlichen europaweit geltenden Rahmenbedingungen auf Basis dieser gemeinsamen Erklärung ist ein weiteres Treffen zwischen FFA und CNC am 22. November 2007 im Rahmen der "Rendez-vous franco-allemands du cinéma" in Versailles.
Quelle:
www.ffa.de