Deutscher Menschenrechts-Filmpreis startet trotz Corona-Pandemie in die 12. Wettbewerbsrunde

Der Veranstalterkreis des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises lobt zum zwölften Mal den Filmwettbewerb um die besten deutschsprachigen (bzw. deutsch untertitelten) Produktionen zum Thema Menschenrechte aus.

 

Trotz vieler Corona-bedingter Einschränkungen haben die Ausrichter beschlossen, den Wettbewerb zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis wie geplant durchzuführen. "Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte ist gerade auch in schwierigen Zeiten ein wichtiges Gut und darf nicht vergessen werden", sagt Klaus Ploth vom Veranstalterkreis.

Ab sofort können in den folgenden Kategorien Kino- und Fernsehfilme sowie Webvideos eingereicht werden:
•    Langfilm (professionelle Produktionen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
•    Kurzfilm (professionelle Produktionen, Spiellänge maximal 30 Minuten)
•    Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge)
•    Non-Professional (Produktionen von nichtkommerziell arbeitenden Filmemacher*innen, ohne Begrenzung der Spiellänge)

Alle Filme müssen nach dem 31. Dezember 2017 fertiggestellt worden sein. Zusätzlich wird aus allen vorgelegten Filmen ein Bildungspreis ausgelobt, der sich in besonderer Weise zum Einsatz in Schule und Bildungsarbeit eignet. Eine direkte Bewerbung in dieser Kategorie ist nicht möglich.

Einsendeschluss zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis ist der 31. Juli 2020.

Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert. Zusätzlich erhalten die Preisträger*innen eine individuell gestaltete Statue.

Die vorgelegten Arbeiten werden durch mehrere Fachjurys gesichtet und bewertet. Die besten Filmemacher*innen und Regisseur*innen in den Wettbewerbskategorien werden im Rahmen der Preisverleihung am 5. Dezember 2020 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt.

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein unabhängiger Medienwettbewerb und wird im Rhythmus von zwei Jahren vergeben. Der Preis und wird aktuell von 21 Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt. Zu den Trägern gehören Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, konfessionell geprägte Organisationen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen. Sie sind geeint im Ziel der Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Zudem unterstützen Verbände und Einzelpersonen den Filmwettbewerb.

Quelle: www.menschenrechts-filmpreis.de