Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Forschung zu Stummfilmmusik mit 750.000 Euro

In Stummfilmen waren die Darstellenden zwar stumm – im Kino war es aber nicht still. Die Filme wurden mit Musik untermalt, die eigens zusammengestellt oder komponiert wurde. Jedoch wurden nur wenige der noch vorhandenen Partituren bisher beachtet. Der Musikwissenschaftler Prof. Dr. Oliver Huck möchte die Entstehung und Formen dieser Musiken von Stummfilmen bis 1918 nun untersuchen. Sein Projekt wird im Rahmen des Reinhart Koselleck-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit 750.000 Euro gefördert.

 

Für das Projekt sollen ab April 2024 Partituren und Filme in Bibliotheken und Filmarchiven in Deutschland, Italien, Frankreich und den USA untersucht werden. Dabei wird es vor allem um Musiken gehen, die neu und eigens komponiert wurden, um das Prestige einzelner Filme zu erhöhen.

Die Forschenden um Oliver Huck vom Institut für Historische Musikwissenschaft gehen davon aus, dass die Musik dramaturgisch eine eigene, teilweise komplementäre Ebene des Erzählens darstellt. Mit ihren Untersuchungen wollen sie grundlegende Erkenntnisse über die musikalische Ästhetik und die musikalischen Rahmenbedingungen des Stummfilms gewinnen.

"Filmmusik ist die wirkungsmächtigste neue Musikgattung im 20. Jahrhundert. Weil im Stummfilm während des gesamten Films Musik erklingt, die nicht durch Dialoge unterbrochen wird, ist die strukturelle Einheit von Bild und Musik eher mit Oper, Ballett oder einer symphonischen Dichtung vergleichbar als mit der Musik im Schauspiel", sagt Oliver Huck. Musik in der Tradition des klassisch-romantischen Repertoires erreiche dabei einen größeren und teilweise neuen Kreis von Hörerinnen und Hörern. Die Forschenden gehen davon aus, dass Konventionen der musikalischen Dramaturgie und der audiovisuellen Wahrnehmung in der Filmmusik bereits vor dem Tonfilm etabliert wurden und auf heutige Musiken weiterwirken.

Reinhart Koselleck-Projekte der Deutschen Forschungsgemeinschaft fördern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich durch besondere wissenschaftliche Leistung ausgewiesen haben, und sollen ihnen die Möglichkeit eröffnen, Projekte durchzuführen, die in hohem Maße innovativ und im positiven Sinne risikobehaftet sind. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.

Quelle: www.uni-hamburg.de