Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung wird im Jahr 2011 zum 17. Mal ihren renommierten Kurzfilmpreis verleihen. Mit dieser Auszeichnung sollen besonders kinogeeignete, publikumswirksame, aktuelle, deutsche Kurzfilme gefördert werden.
Der Preis für insgesamt maximal zehn Preisträger ist mit je 2.000 Euro dotiert. Darüber hinaus gewährt die Filmförderungsanstalt (FFA) dem Hersteller eines Films mit einer Vorführdauer von höchstens 15 Minuten Förderungshilfen, wenn der Film innerhalb von zwei Jahren nach seiner Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) mit dem Deutschen Kurzfilmpreis, dem Kurzfilmpreis der FFA, dem Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis oder dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnet wurde.
Eingereicht werden können deutsche Kurzfilmproduktionen des Jahres 2010 im 35mm-Format mit einer Länge zwischen mindestens 3 und maximal 15 Minuten und einer FSK-Freigabe des Jahres 2010.
Die offiziellen Teilnahmebedingungen und Meldeformulare können unter der Postadresse Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Postfach 5129, 65041 Wiesbaden, Tel. 0611 / 97708-22, Fax 0611 / 97708-29 oder per E-Mail kurzfilmpreis@murnau-stiftung.de, angefordert oder unter
www.murnau-stiftung.de heruntergeladen werden.
Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 10. Januar 2011. Die Jurysitzung wird Ende Januar 2011, die Preisverleihung im Frühjahr 2011 - jeweils in Wiesbaden - stattfinden.
Quelle:
www.murnau-stiftung.de