Das Land Niedersachsen hat im Rahmen seines zweiten Nachtragshaushalts 2020 nordmedia zusätzlich eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die niedersächsische Film- und Medienbranche bei ihrem Neustart in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützt.
Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei und Aufsichtsratsvorsitzender der nordmedia, freut sich über die Wiederbelebung der Branche: "Nach langer Durststrecke und trotz Corona-Krise soll es für die Film- und Medienwirtschaft in Niedersachsen wieder aufwärtsgehen. Wenn das Land dabei helfen kann, ist Landesgeld sinnvoll investiert."
Die Film- und Kinobranche hat durch die Auswirkungen und Einschränkungen der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen. Filmprojekte mussten abgebrochen oder verschoben, Kinos monatelang geschlossen werden. Filmfestivals fanden nicht statt oder wurden ins Internet verlegt. Trotz der schrittweisen Öffnung von Kinos und der Wiederaufnahme von Filmproduktionen unter strengen Hygienevorschriften und Auflagen, sind die Corona bedingten Mehrkosten hoch.
Thomas Schäffer, Geschäftsführer der nordmedia: "Die Auswirkungen der Pandemie sind für die Film- und Medienbranche in Niedersachsen gravierend. Mit den zusätzlichen Mitteln unterstützt nordmedia notleidende Kinos, Produktionsfirmen und Festivals, nach Möglichkeit auch Autor*innen und freie Kreative. Das Land Niedersachsen leistet mit diesen Sondermitteln einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer lebendigen und bedeutenden Kulturszene."
Das Neustart-Programm der nordmedia umfasst Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen die bis zum Jahresende unterstützt werden:
Produktionsunternehmen, deren nordmedia geförderte Film- oder TV-Produktionen pandemiebedingt abgebrochen oder verschoben werden mussten. Dabei sind vorrangig die anerkannten Mehrkosten von Projekten zu berücksichtigen, die im Rahmen des gemeinsamen Hilfsprogrammes des Bundes und der Länder aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert wurden.
Geförderte Produktionen, die pandemiebedingten Mehrkosten haben, aber nicht den Bedingungen des Hilfsprogramms von Bund und Ländern entsprechen.
Betreiber von ortsfesten Programmkinos und Filmkunsttheatern sowie Filmtheatern mit bis zu sechs Sälen pro Betriebsstätte in Niedersachsen. In Orten mit bis zu 50.000 Einwohnern können auch Filmtheater mit mehr als sechs Sälen gefördert werden. Sie sollen nach der langen Zeit der Schließung eine Starthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Kino erhalten. Nicht förderfähig sind dabei nichtgewerbliche Spielstellen, sog. Uni-Kinos und Kinos in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ("Kommunale Kinos").
Die bereits erfolgte Verdoppelung der Kinoprogrammpreise wird ebenfalls in das neue Förderprogramm einbezogen.
Veranstalter von niedersächsischen Filmfestivals, können bei pandemiebedingtem Mehraufwand und Einnahmeausfällen für eine "hybride Durchführung" der Veranstaltung zusätzlich gefördert werden.
Produktionsunternehmen, die in die parallele Entwicklung gleich mehrerer neuer Stoffe und Projekte investieren wollen, können ein Slate Funding beantragen. Dabei sollen Treatments und Drehbücher für zukünftige Langfilme und Miniserien entstehen.
Alle Informationen zu der Kino-Starthilfe und zu dem Slate Funding sind in Kürze hier abrufbar.
Quelle: www.nordmedia.de