Der Maulkorb

BR Deutschland 1958 Spielfilm

Inhalt

Aus Empörung verziert der sonst standesbewusste Staatsanwalt von Treskow nach einem durchzechten Abend das Denkmal des Landesherren mit einem Maulkorb. Am nächsten Morgen kann er sich alkoholbedingt an nichts erinnern. Inzwischen wurde seine Aktion entdeckt und sorgt für einen Skandal. Ausgerechnet Treskow bekommt den Auftrag, den Übeltäter ausfindig zu machen und kommt so bei seinen Ermittlungen sich selber auf die Schliche. Seine Angehörigen haben die Situation indes bereits durchschaut. Sie verwischen die Spuren und heuern zwei Gauner an, die gegen die Auszahlung der Belohnung die Schuld auf sich nehmen sollen.

 

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Falk Schwarz
Was wahr ist, kommt von oben
Nur zu Anfang lässt Regisseur Wolfgang Staudte noch einmal den „Untertanen“-Ungeist aus der Flasche. „Die Freiheit des Wortes darf nicht dazu führen, dass sich das Volk über die Taten seines hohen Herren Gedanken macht“, sagt der Ministerpräsident. „Das wäre ja Opposition - und das ist undenkbar.“ Also wird die Lex Sophia, das Maulkorb-Gesetz für die Presse, beschlossen. Klar, wir sind im autoritären Kaiserreich. Gehandelt wird nach dem feudalistischen Grundsatz: „Was wahr ist, bestimmen wir“. An dem Stammtisch im Weinlokal sagt einer der Herren an die Adresse des Staatsanwaltes von Treskow (O.E. Hasse): “Wenn man ein Amt bekommt, muss man doch seine eigene Meinung nicht sofort aufgeben.“ Wirklich? Nun wird es fad‘ bunt: die Herren am Stammtisch betrinken sich mit Moselwein. Leider wurde keiner im Kinosaal gereicht, sonst hätte man das Folgende leichter durchsessen. Denn die Handlung ist dünn, geradezu fadenscheinig. Kein Spoerl - eher ein Spoerlchen. Von Treskow war es natürlich selber, der dem Denkmal den Maulkorb umhing. Jedesmal, wenn die Wahrheit ans Licht kommen müsste, geschieht etwas, was es verhindert. Dieses Spielchen wird im Film ermüdend lange gespielt. Bis es schließlich dem Treskow doch dämmert. Da flammt noch einmal Witz auf. Wolfgang Neuss und Wolfgang Müller, der dieses Mal arg überzieht, wollen die Tat begangen haben - sie lockt die Belohnung. Und da der Müller Wolfgang den Herrn Landesvater, wie er sagt, für Goethe hielt, kommt er mit einer mäßigen Strafe von drei Mark, beziehungsweise einem Tag Haft, davon. Denn Goethe einen Maulkorb umzuhängen, kann ja schließlich keine Majestätsbeleidigung sein. “Künstler“, heißt es, „ist kein Beruf, sondern eine Ausrede.“ Die kleine Ironie statt der großen Anklage. Staudte war im Westen angekommen.

Credits

Schnitt

Darsteller

Alle Credits

Regie-Assistenz

Kamera-Assistenz

Kostüme

Schnitt

Darsteller

Herstellungsleitung

Produktionsleitung

Aufnahmeleitung

Dreharbeiten

    • Atelier Hamburg-Wandsbeck, Eutin
Länge:
2595 m, 95 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
Agfacolor, Ton
Prüfung/Zensur:

FSK-Prüfung (DE): 15.09.1958, 17903, ab 12 Jahre / nicht feiertagsfrei

Aufführung:

Uraufführung (DE): 18.09.1958, Berlin, Zoo-Palast

Titel

  • Originaltitel (DE) Der Maulkorb

Fassungen

Original

Länge:
2595 m, 95 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
Agfacolor, Ton
Prüfung/Zensur:

FSK-Prüfung (DE): 15.09.1958, 17903, ab 12 Jahre / nicht feiertagsfrei

Aufführung:

Uraufführung (DE): 18.09.1958, Berlin, Zoo-Palast