Geschichte der Migration in der BRD

1. Phase (1955 – 1973): Anwerbephase
Verhandlungen zu befristeter Arbeitsmigration gehen von Initiativen der Anwerbeländer aus. Die Vereinbarungen enthalten jeweils unterschiedliche Bestimmungen (bezüglich der Türkei, Marokkos, Tunesiens und Jugoslawiens restriktiver)

1955 Bundesregierung schließt mit Italien Anwerbevereinbarungen
ab 1960 Bundesregierung schließt mit Griechenland und Spanien Anwerbevereinbarungen
ab 1961 Bundesregierung schließt mit der Türkei Anwerbevereinbarungen
ab 1963 Bundesregierung schließt mit Marokko Anwerbevereinbarungen
ab 1964 Bundesregierung schließt mit Portugal Anwerbevereinbarungen ab Beschränkung der Aufenthaltsdauer für Türken auf zwei Jahre wird aus der Anwerbevereinbarung gestrichen
1965 Bundesregierung schließt mit Tunesien Anwerbevereinbarungen
ab 1965 – 1971 Anstieg des Ausländeranteils an Schulen von 35.000 auf 159.000
1966/67 Rezension: Abnahme der Ausländerbeschäftigung um 400.000
1968 Bundesregierung schließt mit Jugoslawien Anwerbevereinbarungen
ab 1968 – 1973 Hochkonjunktur: Anstieg ausländischer Beschäftigter von 991.300 auf 2.595.00
1969 Italiener stellen mit 23% größtes Ausländerkontingent Verstärkte Anwerbungen in Jugoslawien und der Türkei
1971 Änderung der Arbeitserlaubnisregelung: Ausländische Arbeitnehmer, die länger als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben, können eine besondere Arbeitserlaubnis erhalten
1972 Türken stellen größtes Ausländerkontingent
1973 Höhepunkt der Zuwanderung "Aktionsprogramm für Ausländerbeschäftigung" zur Beschränkung der Ausländerzahl Streiks türkischer Arbeiter in westdeutschen Fabriken
Am 23.11. Verordnung eines Anwerbestopps

 

Quellen:
Internetseite der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration: http://www.integrationsbeauftragte.de/; Stand: 08.01.05
Hisashi Yano: Migrationsgeschichte. In: Carmine Chielino (Hrsg.): Interkulturelle Literatur in Deutschland: ein Handbuch. Weimar: Metzler 2000.