Die Dame mit dem Tigerfell
Wie jedes Jahr geht es turbulent zu beim berühmten Karneval in Nizza: Aus aller Welt reisen die Menschen an, um sich dem ausgelassenen Treiben hinzugeben. Maskiert und geschminkt tanzen die Leute auf den Straßen – doch nicht alle Feiernden sind wirklich wegen des Karnevals hier: So mancher benutzt die Masken nur als Tarnung.
Gräfin Perpignan, die vornehme "Dame mit dem Tigerfell", wird ins Casino gelockt, wo ihr der dubiose Colham verraten will, wer ihre kostbaren Miniaturen gestohlen hat. Doch bevor er ihr Näheres erzählen kann, wird er hinterrücks erstochen. Die Gräfin wird als Mörderin verdächtigt, kann aber mit Hilfe eines gewissen Lord Abbott fliehen. Nun beginnt eine fieberhafte Suche nach dem Mörder und natürlich nach den überaus wertvollen Miniaturen. Das ist freilich leichter gesagt als getan, denn im Lauf des Geschehens entpuppt sich so mancher Freund als Feind; Namen und Identitäten werden getauscht und verschleiert – niemand ist, wer oder was er vorgibt zu sein, Lady Perpignan eingeschlossen. Tote tauchen quicklebendig wieder auf, jeder will jeden überlisten, kein Trick ist zu schäbig, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Man könnte das Ganze ein Karnevalstheater nennen – doch die Lage ist ernst, und Lady Perpignan muss so manches Abenteuer überstehen, bevor sie am Ende durchschaut, wer hier welche Rolle spielt.
Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Darsteller
- Ellen Garat alias Gräfin Perpignan
- Lord Abbott
- Graf Alexander Reß
- Henry Seymour
- Señor Santalmeda
Produktionsfirma
Alle Credits
Regie
Drehbuch
Vorlage
Kamera
Bauten
Darsteller
- Ellen Garat alias Gräfin Perpignan
- Lord Abbott
- Graf Alexander Reß
- Henry Seymour
- Señor Santalmeda
Produktionsfirma
im Auftrag von
Erstverleih
Dreharbeiten
- Januar 1927 - Februar 1927
Uraufführung (DE): 14.10.1927, Berlin, Mozartsaal
Titles
- Originaltitel (DE) Die Dame mit dem Tigerfell
Versions
Original
Uraufführung (DE): 14.10.1927, Berlin, Mozartsaal
Prüffassung
Zensur (DE): 14.04.1927, B.15498, Jugendverbot
Zensur (DE): 14.10.1927, B.16928, Jugendverbot