Die weiße Hölle vom Piz Palü
L. E. Walden, Lichtbild-Bühne, Nr. 243, 11.10.1929
Von diesem Werk Dr. Arnold Fancks und seiner Mitarbeiter läßt sich nur in Superlativen sprechen. Es überbietet alles bisher Dagewesene. Erdrückt von der Wucht eines einzigartigen Erlebnisses – das muß dieser Film für jeden, der ihn sieht, sein –, ringt man nach Worten, um einer, an das Unfaßbare grenzenden Meisterleistung gerecht zu werden.
Ein Zauberreich von Eis und Schnee, in das einzudringen wohl nur Wenige begnadet sind, wird durch die Kamera einem entzückten, von soviel überirdischer Schönheit geblendeten Auge erschlossen. Bis zu den höchsten Spitzen des Piz Palü, dessen Gipfel majestätisch in den Himmel ragen, wird der Blick geführt, um dann hinunterzugleiten an eisbekleideten Felswänden und sich endlich in abgrundtiefen Klüften und Spalten zu verirren.
Das Manuskript von W. Arnold Fanck und Ladislaus Vajda, nach einer Idee des ersteren, hat eine einfache, in der Tragik erschütternde Geschichte in diese Szenerie hineinverwoben. Gustav Diessl, Leni Riefenstahl und Ernst Petersen geben den Akteuren dieser Handlung eine so lebenswarme und echte Gestaltung, daß sich ihre Darstellung würdig in diesen großartigen Rahmen einfügt.
Fast unbegreiflich erscheinen die Leistungen der Kameraleute Sepp Allgeier, Hans Schneeberger und Richard Angst. Gemälde von unvergleichlicher Schönheit sind durch ihre Kunst entstanden. Schwierigkeiten, von welchen man sich kaum eine Vorstellung machen kann, müssen überwunden worden sein, um solche Bilder zu erzielen. Die Nachtaufnahmen, welche die Rettungsexpedition, deren Fackeln gespenstisch das Dunkel erhellen, festhalten, sind unübertroffen. Der Film steht photographisch zweifellos auf der höchsten bisher erreichten Stufe.
Eine besondere Note erhält der Film auch durch die Mitwirkung des deutschen Meisterfliegers Udet. Auf der Suche nach den Vermißten dringt er mit seinem Apparat in waghalsigen, atembeklemmenden Sturzflügen und Wendungen bis hart zu den Klüften und Schluchten des Piz Palü vor. Diesen kühnen Leistungen muß Bewunderung gezollt werden.