Treuhandmodell der Filmverleiher zur Finanzierung der Digitalisierung von Kriterienkinos geht an den Start

Mit der Unterzeichnung der Treuhandvereinbarung durch die deutschen Filmverleiher wird die FFA noch im Laufe dieses Monats die ersten Finanzierungsverträge an die Filmtheaterbetreiber verschicken und anschließend die Auszahlung der Digitalisierungsbeteiligung durch die Verleiher aufnehmen.

Die Verleihfirmen haben sich mit der Vereinbarung verpflichtet, über die so genannte Virtual Print Fee (VPF) beim Einsatz von digitalen Filmkopien innerhalb von 3 Wochen nach dem Kinostart 500 Euro pro Kopie und Leinwand in einen Digitalisierungs-Fonds einzuzahlen, der von der FFA treuhänderisch verwaltet und an die Kinos ausgezahlt wird.

VPF-Förderung können alle Kinobetreiber erhalten, deren Filmtheater die Kriterien der Digitalisierungsförderung der FFA erfüllen (so genannte "Kriterienkinos") - allerdings muss die Umrüstung des jeweiligen Filmtheaters auf digitales Abspiel vor der Auszahlung des Zuschusses bereits abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.

Gefördert werden grundsätzlich bis zu 18,5% der förderfähigen Kosten, im Höchstfall 13.000 Euro pro Leinwand. "Um einen reibungslosen Ablauf bei der Digitalisierungsförderung zu gewährleisten, können und sollten sich die Kinobetreiber bereits vor der Antragstellung auf der FFA-Website über die genauen Voraussetzungen informieren", betont Eva Matlok, Projektleiterin Digitalisierungsförderung bei der FFA. So sei zu berücksichtigen, dass die Verleihfirma nicht in jedem Fall eine VPF in Höhe von 500 Euro entrichten muss. Für den Fall, dass Filmtheater und Verleiher bereits untereinander oder mit einem Drittanbieter ("Third Party") einen Vertrag zur Finanzierung durch VPF-Zahlungen geschlossen hätten, ist von Verleihseite lediglich die Differenz zu diesem Betrag an die FFA zu zahlen.

Daneben kann auch ein Filmtheater selbst zu einer VPF-Zahlung an die FFA herangezogen werden, nämlich dann, wenn auf einer bezuschussten digitalen Anlage ein Film eines Verleihers oder sonstigen Programm-Lieferanten gezeigt wird, die keinen Vertrag mit der FFA abgeschlossen haben. Davon ausgenommen sind Previews, Pressevorführungen, Schulkino, Matineen, Filmkunsttage und Filmfestivals.

"Jedes Kriterienkino, das einen Bewilligungsbescheid erhalten und die Umrüstungsmaßnahmen abgeschlossen hat, kann von der Digitalisierungsbeteiligung durch die Verleiher profitieren", betont Eva Matlok. Erforderlich sei lediglich ein leinwandbezogener Finanzierungsvertrag zwischen dem Betreiber und der FFA. Der Versand der Finanzierungsverträge werde dann nach Antragseingang erfolgen und die Auszahlung der geprüften Summe in die Wege geleitet, sobald der Finanzierungsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet worden ist.

Kriterienkinos mit mehreren Leinwänden innerhalb eines Hauses, die bereits eine vertragliche Bindung an einen Drittanbieter eingegangen sind, müssten jedoch prüfen, ob in den vertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeit mehrerer Modelle zur Generierung von VPFs erlaubt sei, erklärt die Projektleiterin.

Quelle sowie weitere Informationen und Formulare unter www.ffa.de -> Digitales Kino.