Die FFA fördert ab sofort die Digitalisierung von Filmen, die dem nationalen Filmerbe zuzurechnen sind.
Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 15.000 Euro, ein Antragsteller kann bis zu 10 Filme innerhalb eines Jahres gefördert bekommen. Grundsätzlich gilt: Es können nur programmfüllende Filme gefördert werden, die im Kino ausgewertet wurden sowie filmhistorisch und künstlerisch von besonderem Wert sind. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Inhaber der deutschen Rechte.
Auf Initiative des FFA-Präsidiums hat der FFA-Verwaltungsrat für dieses Jahr bereits bis zu 1 Mio. Euro im Haushalt der FFA für die Digitalisierung von Content bereitgestellt. Unter Einbindung von Sachverständigen aus der Branche wurden anschließend die Rahmenbedingungen und Förderkriterien aufgestellt.
"Die Sicherung und der Erhalt des nationalen Filmerbes ist in der digitalen Medienwelt von heute eine der zentralen Aufgabenstellungen unserer Branche", erklärt FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf. Deshalb müsse die deutsche Filmwirtschaft in enger Zusammenarbeit mit der Politik gewährleisten, die herausragenden Werke der deutschen Filmgeschichte in ihrer ganzen Vielfalt auch künftigen Generationen dauerhaft zugänglich zu machen. "Mit der jetzt anlaufenden Förderung trägt die FFA dazu bei, dass die enorm aufwendige Digitalisierung von analogen filmischen Inhalten mit Unterstützung der Filmwirtschaft realisiert werden können", betont Junkersdorf.
Quelle und weitere Informationen: www.ffa.de