Richtlinienänderung für Deutschen Filmförderfonds in Kraft getreten



Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die bislang gültige Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds in wenigen Teilbereichen modifiziert und aufgrund der Genehmigung der EU-Kommission vom 23. Dezember 2009 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 neu in Kraft gesetzt.



Die Änderungen betreffen im Wesentlichen neue Bestimmungen bei der Anerkennung von Drehbuchgagen, Archivmaterial bei Dokumentarfilmen und Auslandsdrehtagen sowie bei den Herstellungskosten von Animationsfilmen und in der Verleihreferenz.

"Transparenz und Effizienz des deutschen Erfolgsmodells sind vorbildlich. Dies ist auch der Grund, weshalb ich in enger Abstimmung mit den Fachleuten aus der Filmwirtschaft lediglich moderate Änderungen in den Richtlinien des DFFF für sinnvoll gehalten und veranlasst habe", betont Staatsminister Bernd Neumann. Zugleich verweist er darauf, dass "sich der DFFF auf breiter Linie bewährt und bereits in den ersten drei Jahren die in ihn gesetzten Erwartungen mehr als erfüllt hat". Dies würden nicht nur die beeindruckenden Zahlen belegen, sondern lasse sich auch daran erkennen, dass andere europäische Länder vergleichbare Fördersysteme einrichten oder ähnliche Ziele verfolgen, erklärt Bernd Neumann.

Zu den wesentlichen Änderungen in der Richtlinie gehört

- Erhöhung der Anforderungen an die Mindestkopienzahl bei "amphibischen" Produktionen, die auch als Mehrteiler im Fernsehen gezeigt werden sollen, um sicherzustellen, dass tatsächlich eine Kinoauswertung stattfindet
- eine Anerkennung der Drehbuchgage, auf die in Zukunft ebenfalls 20 Prozent Förderung durch den DFFF zuerkannt werden kann
- eine Anerkennung von Archivmaterial bei Dokumentarfilmen
- eine Absenkung der Herstellungskosten für Animationsfilme von 3 auf 2 Mio. Euro, so dass künftig Animationsprojekte mit einem geringeren Produktionsbudget die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen
- eine Erhöhung in der Anerkennung der Auslandsdrehtage von 30 auf 40 Prozent der Gesamtdreharbeiten
- eine Änderung in der Verleihreferenz – Antragsteller müssen künftig einen Verleih nachweisen, der in den zurückliegenden 24 Monaten (bislang 12) mindestens drei Filme im Kino mit 15 Kopien ausgewertet hat

Im Zusammenhang mit der Richtlinienänderung hat Staatsminister Bernd Neumann den Beirat des DFFF um zwei Sitze erweitert und neue Mitglieder in das Gremium berufen. Damit wird eine breite filmfachliche Expertise für die Kommissionsentscheidungen gewährleistet. Der Beirat entscheidet unter anderem über die Zuerkennung von Fördermitteln in Höhe von über 4 Mio. Euro.

Die geänderte Richtlinie im Wortlaut sowie weitere Informationen finden sich auf der neuen Website:
www.DFFF-FFA.de.