Keine Abgabeoasen - Erfolg in Brüssel für die deutsche Filmwirtschaft

Nach langjährigem Verfahren hat die Europäische Kommission gestern entschieden, dass auch Video-on-Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) herangezogen werden können. Die Europäische Kommission folgte damit der Argumentation der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die dies über mehrere Jahre gefordert hat.

Staatsministerin Monika Grütters erklärte: "Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft und von wegweisender Bedeutung für die zukünftige Finanzierung der deutschen Filmförderung. DVD und BluRay-Umsätze gehen zunehmend zurück. Video-on-Demand boomt. Dabei dominieren die großen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland auch den deutschen Markt. Auch sie profitieren von der deutschen Filmförderung und dem nach dem FFG geförderten Filmen. Deshalb müssen sie sich - genau wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen - getreu dem Solidargedanken des Filmförderungsgesetzes an der deutschen Filmförderung beteiligen." Grütters weiter: "Die Entscheidung der Kommission hat Ausstrahlungswirkung über die deutschen Grenzen hinaus. Es liegt im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, dass VoD-Anbieter allein aus steuer- oder abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der EU wählen. Das verzerrt den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich. Politisch muss gelten: Wir bekämpfen nicht nur Steueroasen, sondern auch Abgabeoasen in Europa! Ich freue mich, dass die Europäische Kommission hier mit uns am selben Strang zieht. Dies hat sie auch mit ihrem Entwurf zur Novellierung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie gezeigt, der diesen Ansatz erfreulicherweise ausdrücklich bestätigt."

Der Gesetzgeber hatte bereits für das derzeit geltende Filmförderungsgesetz (FFG) eine Regelung vorgesehen, nach der auch VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe nach dem FFG herangezogen werden und in den Kreis der Förderungsberechtigten nach dem FFG aufgenommen werden sollen. Auch der am 23. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für ein ab dem 1. Januar 2017 geltendes neues FFG enthält entsprechende Vorschriften. Aufgrund Zweifel der Europäischen Kommission hinsichtlich der Vereinbarkeit der Regelung mit der sogenannten Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) konnte die im derzeitigen FFG enthaltene Regelung bis zum Ausgang des von der Europäischen Kommission eingeleiteten beihilferechtlichen Prüfverfahrens jedoch nicht angewendet werden. Angesichts der nunmehr vorliegenden Entscheidung der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Prüfverfahren können die betreffenden Anbieter nun von der Filmförderungsanstalt zur Abgabe herangezogen werden.

Quelle: www.kulturstaatsministerin.de