Unter dem Titel "Jugendschutz im Internet – Was tun?" informierte FSK.online am 24. September in Berlin.
Was Anbieter beachten müssen und welche Leistungen FSK.online bietet, stand auf der Tagesordnung. Mehr als 30 Teilnehmende – darunter Marketing-Experten, Produktmanager, Juristen und Jugendschutzbeauftragte von führenden Film- und Medienunternehmen – besuchten die ganztätige Veranstaltung in den Räumen der Filmförderungsanstalt (FFA). Thema und Vortrag stießen auf großes Interesse. Schließlich tragen Anbieter die Verantwortung für eigene Angebote von der eigenen Homepage über Youtube-Kanäle, Facebook-Profile, Twitter-Accounts bis hin zu Inhalten, die mittels App oder QR-Code für Smartphones, iPad & Co verbreitet werden. Relevant sind Filme und Trailer ebenso wie Texte, Bilder und nutzergenerierte Inhalte.
Dass Jugendschutz zu den zentralen Themen der Branche zählt, hob Frank Völkert (stellvertretender Vorstand der FFA) bei der Begrüßung hervor. Unterschiede und Zusammenhänge beim Jugendschutz "offline" und "online" arbeitete FSK-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert heraus. Zwar gelten die FSK-Altersfreigaben für Kino und Video auch im Internet, dort werfen die Erfordernisse des Jugendschutzes jedoch weitere Fragen auf.
Stefan Linz (Leiter FSK.online) führte aus, was beim Jugendschutz online zu berücksichtigen ist und wie sich dieser praktisch umsetzen lässt. Technische Jugendschutzlösungen wurden von Peter Kaun (Technischer Support FSK.online) vorgestellt. Strittige Beispiele von Trailern, Games und Bildergalerien sowie problematische nutzergenerierte Inhalte wurden mit den Teilnehmenden diskutiert. Anbieter können dabei auf FSK.online setzen: Eine Mitgliedschaft bietet Unternehmen – von Kino und Video über Verleih und Vermarktung bis zu VoD-Portalen und Medienhäusern – einen weitreichenden rechtlichen Schutz und umfassende Beratungsleistungen. Darüber hinaus macht die Zusammenarbeit mit FSK.online das Engagement für den Jugendschutz nach außen sichtbar.
Über FSK.online
Anbieter von Online-Inhalten können Mitglied von FSK.online werden. Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bietet FSK.online effektive Jugendschutzberatung sowie besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Unternehmen können ihre Mitgliedschaft durch ein Gütesiegel sichtbar machen. Weitere Serviceleistungen von FSK.online reichen vom Einmal-Check von Internetseiten über Beratungs- und Schulungsangebote bis hin zur Übernahme der Funktion des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzbeauftragten.
Quelle: www.fsk-online.de