Die FFA hat zusammen mit Expert*innen aus der Filmwirtschaft Empfehlungen für die Erstellung von barrierefreien Filmfassungen erarbeitet.
Die Vorschläge beziehen sich im Wesentlichen auf Standards bei der Audiodeskription und Untertitelung für Menschen mit eingeschränkter Hör- oder Sehfähigkeit. Um die technischen Vorgaben weitgehend zu vereinheitlichen, war zuvor auf Initiative der FFA eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Kino-, Verleih- und Videowirtschaft und der Produzent*innen gebildet worden, die technische und operative Möglichkeiten sowie Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit zusammengestellt haben.
Seit 2013 müssen alle Filme, die von der FFA wie auch vom Deutschen Filmförderfonds (DFFF) gefördert werden, barrierefrei ausgestattet sein. Im Bereich Kino sieht das Gesetz seit 2017 vor, dass nur Kinos, die die technischen Möglichkeiten zum Vorführen einer barrierefreien Fassung geschaffen haben, zukünftig auch Förderhilfen bekommen können. Zudem können Maßnahmen in Kinos, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Barrierefreiheit stehen, seit 2014 zu 50 Prozent als Zuschuss von der FFA gefördert werden. Die FFA veröffentlicht auf ihrer Website alle barrierefreien Filme, die in den Kinos anlaufen, sowie eine Liste der Kinos in Deutschland, die barrierefrei ausgestattet sind.
Die Empfehlungen für Standards barrierefreier Filmfassungen stehen ab sofort auf der FFA-Website zum Download bereit.
Quelle: www.ffa.de