Das Präsidium der FFA hat dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts historische Bedeutung beigemessen und die Filmwirtschaft dazu aufgerufen, jetzt geschlossen die drängenden Fragen der Zukunft zu lösen.
In einer außerordentlichen Sitzung am 30. Januar in Berlin dankte das Gremium der Politik und den Ländern für die vorbehaltlose Unterstützung, die sie unter der Führung des BKM in diesem Rechtsstreit gezeigt hätten. Der enge Zusammenhalt der deutschen Filmwirtschaft hätte zudem entscheidend dazu beigetragen, dass die Verfassungsbeschwerde in allen Belangen zurückgewiesen wurde.
"Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit ist das Urteil von Karlsruhe eine höchstrichterliche Anerkennung unserer Arbeit. Eine solch profunde Bestätigung der Filmförderung in Deutschland war weder in dieser Form noch in dieser Klarheit zu erwarten", hob FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf in seiner Wertung hervor und sprach dem Richterspruch gleich in mehrfacher Hinsicht historische Bedeutung zu. Zum einen seien sowohl die erfolgreiche Filmförderung der FFA wie auch das Abgabesystem insgesamt als absolut verfassungskonform bestätigt. Darüber hinaus jedoch hätten die Richter dem deutschen Film eindeutig attestiert, dass dieser ein unverzichtbarer Bestandteil sowohl der nationalen Kultur wie auch als Wirtschaftsfaktor in sämtlichen Auswertungsstufen ist. "Dies ist ein außerordentliches Qualitätssiegel für den deutschen Film und das seit über 45 Jahren praktizierte System der Filmförderung", betonte Junkersdorf, der an dieser Stelle auch die Leistung der FFA-Mitarbeiter, allen voran die des Vorstands Peter Dinges, hervorhob, die trotz aller Unwägbarkeiten in all den Jahren hervorragende Arbeit geleistet hätten.
Quelle: www.ffa.de