Das FFA-Treuhandmodell, über das die finanzielle Beteiligung der Verleiher an der Digitalisierungsförderung der so genannten Kriterienkinos sichergestellt wurde, ist erfolgreich abgeschlossen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH hat jetzt einen Prüfbericht vorgelegt und die zweckgebundene Verwendung der von den Verleihunternehmen nach der Treuhandvereinbarung geleisteten Zuschüsse an die FFA beanstandungsfrei bestätigt.
Die Digitalisierungsförderung war im Februar 2011 gemeinsam von FFA, Bund und Ländern aufgenommen worden. Ziel war es, vor allem umsatzschwächeren Kinos die Möglichkeit zu geben, ihre bis dahin analoge Filmprojektion auf digitales Abspiel umzustellen. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von rund 80 Mio. Euro waren zu gleichen Teilen von FFA, Bund und Ländern sowie den Verleihern aufgebracht bzw. garantiert worden. Mit den Verleihfirmen hatte sich die FFA im Vorfeld jedoch darauf verständigt, bei der Auszahlung der Verleiherbeiträge in Vorleistung zu gehen. Von den Verleihern hatten sich 85 Unternehmen verpflichtet, über eine so genannte Virtual Print Fee (VPF) beim Einsatz von digitalen Filmkopien in einen Digitalisierungs-Fonds einzuzahlen, der von der FFA treuhänderisch verwaltet und an die Kinos ausgezahlt wurde. Insgesamt waren der FFA 1.108 Filme mit 26.334 VPF-pflichtigen Einsätzen gemeldet worden.
Insgesamt hatten die Kinobetreiber für 702 förderberechtigte Leinwände einen Vertrag mit der FFA nach dem Treuhandmodell unterzeichnet. Mit Abschluss der Fördermaßnahmen war ihnen eine Gesamtsumme von 7,5 Mio. Euro ausgezahlt worden.
Quelle: www.ffa.de