Künftig wird es für Produzenten aus Deutschland und Portugal einfacher sein, gemeinsame Kinoprojekte zu initiieren.
Durch eine aktuelle Änderungsvereinbarung zum bisherigen bilateralen Film-Koproduktionsabkommen zwischen der Bundesregierung und der Portugiesischen Republik aus dem Jahre 1988 kann die Mindestbeteiligung an gemeinsamen Koproduktionen ab sofort flexibler gestaltet werden. Sah die bisherige Quotenregelung für eine deutsch-portugiesische Koproduktion maximal eine Beteiligung von 70:30 vor, ist laut einer neuen Verbalnote in besonderen Fällen sogar ein Mindestanteil von nur 10 Prozent des jeweiligen Partnerlandes erforderlich.
"Die neue Regelung ist ein sehr willkommenes Bekenntnis zur Stärkung der Filmbeziehung zwischen beiden Ländern. Zahlreiche Gespräche mit portugiesischen und deutschen Produzenten haben gezeigt, dass das Interesse miteinander kooperieren zu wollen, über die Jahre hinweg gestiegen ist. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Bundesregierung darauf mit einer Änderung im Filmabkommen reagiert hat", so FFA-Vorstand Peter Dinges.
Den Anstoß zu der Neuformulierung im Abkommen gab ein deutsch-portugiesisches Produzententreffen im Sommer 2014, auf dem die Filmförderungsanstalt und ihr portugiesisches Pendant, das ICA - Instituto de Cinema e Audiovisual, vereinbarten, künftig intensiver zusammenarbeiten zu wollen. Beispiele erfolgreicher deutsch-portugiesischer Koproduktionen aus den letzten Jahren sind u.a. die Bestsellerverfilmung "Nachtzug nach Lissabon" von Bille August sowie die beiden Filme von Miguel Gomes "Tabu – Eine Geschichte von Liebe und Schuld" und "1001 Nacht – Arabian Nights". Letzterer feierte bei den diesjährigen Filmfestspielen in Cannes in der Sektion "Quinzaine des Réalisateurs" seine Weltpremiere.
Quelle: www.ffa.de