Bundeskabinett beschließt Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes



Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung dem Entwurf des novellierten Filmförderungsgesetzes (FFG) zugestimmt.



Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte hierzu: "Gemeinsam mit dem Deutschen Filmförderfonds wird das modernisierte FFG der Filmwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen verschaffen. Ich bin überzeugt, dass die neuen Regelungen des FFG dazu beitragen werden, die Qualität deutscher Filme weiter zu fördern und die Vielfalt der hiesigen Kinolandschaft zu erhalten. Damit sind gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Erfolgsgeschichte des deutschen Films fortsetzen kann."

Mit der Novellierung, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird das FFG an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahre angepasst. Neue digitale Verwertungsformen von Filmen, die schwierige Situation der Kinos und die immer größere Bedeutung der Vermarktung von Filmen werden berücksichtigt. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, qualitativ hochwertige Filme zu fördern und die vielfältige deutsche Kinolandschaft zu erhalten. Im Rahmen des Novellierungsverfahrens fand ein intensiver Austausch mit der Filmbranche statt.

Die wichtigsten Änderungen im Gesetzesentwurf:
- Die Förderbereiche werden neu gewichtet.
- Die Mittel für die Absatzförderung werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolgreich in den Kinos vermarkten zu können.
- Um das Niveau der Filme weiter zu verbessern, werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt.
- Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos wird die Förderung der Filmtheater neu strukturiert.
- Da sich die Auswertung von Filmen in den verschiedenen Medien deutlich beschleunigt hat, werden die Sperrfristen für die verschiedenen Auswertungsstufen verkürzt.
- Anbieter neuer Dienste werden als Zahler von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als Fördermittelempfänger berücksichtigt. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun auch Vermarkter von Programmpaketen herangezogen. Für Video-on-Demand-Angebote wird eine Förderung eingeführt.

Quelle: BKM