Jud Süß (1940) - Filmanfang
Das Video zeigt die ersten fünf Minuten des Films.
Filminhalt: Der von der nationalsozialistischen Regierung in Auftrag gegebene und als Propagandafilm konzipierte "Jud Süß" ist ein antisemitischer, rassistischer Spielfilm von Veit Harlan aus dem Jahr 1940.
Der Film zeigt eine ideologisch verzerrte Version der Biografie der historischen Figur Joseph Süß Oppenheimer. Der jüdische Finanzberater wird vom württembergischen Herzog Karl Alexander an den Hof berufen, um dessen maßlosen Lebensstil zu finanzieren. Machtbesessen und selbstsüchtig wird Süß inszeniert, bei den Landständen macht er sich entsprechend unbeliebt. Seinen Einfluss nutzt er, um den Judenbann in Stuttgart aufzuheben, woraufhin viele Juden in die Stadt kommen – als Statisten wurden jüdische Bewohner des Warschauer Ghettos zwangsverpflichtet. Das tugendhafte, deutsche Gegenbild zu Oppenheimer liefern der Staatsrat Sturm, dessen Tochter Dorothea und ihr Verlobter Faber. Oppenheimer setzt alles daran, Dorothea zur Frau zu nehmen. Da ihm dies nicht gelingt, droht er Faber zu foltern und vergewaltigt sie. Als Oppenheimer den Herzog dazu bringt, die beginnenden Aufstände der Bevölkerung niederzuschlagen, stirbt letzter an einem Schlaganfall. Als dann auch noch entdeckt wird, dass Dorothea Selbstmord begangen hat, wird Oppenheimer von der Bevölkerung festgenommen. Er wird zum Tode verurteilt und gehängt. Alle Juden müssen daraufhin Württemberg verlassen und werden erneut mit dem Judenbann belegt.
Die NS-Propaganda behauptete, der Film würde auf historischen Tatsachen beruhen, allerdings entspricht, mit Ausnahme einiger Personen- und Ortsnamen, nichts der Wahrheit. Auch mit dem Roman "Jew Suss" (1925) von Lion Feuchtwanger sowie der englischen Verfilmung hat der Nazi-Film nicht viel gemein. 1933 gab es bereits erste Drehbuchvorschläge zu "Jud Süß", aber erst 1939 begann die Umsetzung auf Grundlage des Drehbuchs von Veit Harlan. Nach dem Krieg wurde der Regisseur wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt. Er selbst wies alle Schuld von sich und wurde freigesprochen. Sicher ist, dass Goebbels jeden Produktionsschritt überwachte und zahlreiche Änderungen am Drehbuch vornahm. Mit "Jud Süß" sollte eine ideologische Grundlage und Rechtfertigung für den Massenmord an europäischen Juden geschaffen werden.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Quelle: Murnau-Stiftung
Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »