Flitterwochen
Hans und Inge stehen kurz vor ihrer Hochzeitsreise. Doch schon im Zug kommt es zum ersten Krach, und Inge flüchtet zu ihrer Freundin Brigitte. Die arbeitet in einem Wintersporthotel und verschafft ihr einen Job als Serviererin. Inzwischen sucht Hans Hilfe bei seinem Freund Alex, und nach einigem Hin und Her finden sie die beiden jungen Frauen im Hotel. Hans versucht nun mit allen Mitteln, Inge zurückzugewinnen, und sein Freund Alex treibt ein Doppelspiel, denn er will die beiden wieder zusammenbringen, aber auch Brigitte nicht aus den Augen verlieren, in die er sich längst verliebt hat. Bei einem Maskenfest kommt es neuerlich zum Krach, Hans verschanzt sich wütend in einer einsamen Berghütte. Auf Umwegen gelangt auch Inge dorthin, worauf ein kräftiger Schneesturm die beiden von einer weiteren Flucht voreinander abhält. – Nun endlich können die Flitterwochen beginnen.
Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Schnitt
Musik
Darsteller
- Ingeborg
- Hans
- Medizinstudentin Brigitte
- Rechtsanwalt Alex
- Hotelwirtin Frau Schnatterer
- Hoteldiener Peter
- Zimmermädchen Marie
- Frau van Ternen
- Miss Aldershot
- Kommerzienrat Gerlach
Produktionsfirma
Produzent
Alle Credits
Regie
Regie-Assistenz
Drehbuch
Kamera
Kamera-Assistenz
Bauten
Requisite
Maske
Kostüme
Schnitt
Ton
Musik
Darsteller
- Ingeborg
- Hans
- Medizinstudentin Brigitte
- Rechtsanwalt Alex
- Hotelwirtin Frau Schnatterer
- Hoteldiener Peter
- Zimmermädchen Marie
- Frau van Ternen
- Miss Aldershot
- Kommerzienrat Gerlach
- Frau Gerlach
- Herr von Schottengruber
- Eisenbahnschaffner
- Tänzerin beim Maskenball
- Tänzerin beim Maskenball
- Schachspielerin im Hotel
Produktionsfirma
Produzent
Herstellungsleitung
Produktionsleitung
Aufnahmeleitung
Erstverleih
Dreharbeiten
- März 1936 - April 1936: Umgebung von Garmisch
Uraufführung (DE): 28.05.1936, Berlin, Ufa-Palast am Zoo
Titles
- Originaltitel (DE) Flitterwochen
- Arbeitstitel Die gefährliche Ingeborg
Versions
Original
Uraufführung (DE): 28.05.1936, Berlin, Ufa-Palast am Zoo
Prüffassung
Zensur (DE): 28.05.1936, B.42549, Jugendverbot