Der Turm des Schweigens
In einer verfallenen Klosterruine mit Turm wohnen drei Menschen: Ceel, der Turmwärter, Eldor Vartalun, der seltsame Flugkonstruktionen baut, und Eva, die man für seine Tochter hält. Eva lebt mit einem Geheimnis: Unten am Turm ist das Grab ihrer Mutter, und Vartalun, der angeblich ihr Vater ist, hasst sie zutiefst.
Da kommt der verschollene Arved Holl zurück. Einst überflog er mit dem Freund Wilfred Durian die Viktoriawüste und sammelte wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse. Aber nach einem Absturz hatte nur einer von ihnen eine Überlebenschance, und sie ließen das Los entscheiden. Doch Durian betrog seinen Freund und ließ ihn im Stich. Als gefeierter Wissenschaftler kam Durian zurück und heiratete Liane, Holls Verlobte.
Jetzt, nach der Rückkehr von Holl, sieht sich Durian mit seiner Schuld konfrontiert und ist ein gebrochener Mann. Nun beschließt der alte Ceel, Eva und Arved die ganz ähnliche Geschichte ihrer Mutter zu erzählen: Als Vartalun vor 20 Jahren nach langer Abwesenheit zu seiner Frau zurückkehrte, fand er sie mit einem Mann namens Durian verheiratet, Eva war die Tochter der beiden. Evas Mutter stürzte sich damals in den Tod, und Vartalun wartete auf die Rückkehr des geflohenen Rivalen. Als Wilfried, der Sohn des alten Nebenbuhlers, jetzt vor ihm steht, bringt Vartalun ihn um und stürzt sich dann mit seinem Fluggerät in den Tod.
Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Darsteller
- Eva
- Arved Holl
- Liane Farée
- Wilfred Durian
- Eldor Vartalun
- Turmwärter Ceel
Produktionsfirma
Produzent
Alle Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Bauten
Darsteller
- Eva
- Arved Holl
- Liane Farée
- Wilfred Durian
- Eldor Vartalun
- Turmwärter Ceel
Produktionsfirma
im Auftrag von
Produzent
Erstverleih
Dreharbeiten
- Juni 1924 - September 1924: Rügen, Freigelände Neubabelsberg
Uraufführung (DE): 29.01.1925, Berlin, Tauentzien-Palast
Titles
- Originaltitel (DE) Der Turm des Schweigens
Versions
Original
Uraufführung (DE): 29.01.1925, Berlin, Tauentzien-Palast
Digitalisierte Fassung
Prüffassung
Zensur (DE): 26.01.1925, B.09725, Jugendverbot