Zensur (DE): 17.02.1938, B.47610 [»Der Film wird zur Vorführung im Deutschen Reiche zugelassen, darf jedoch nur in geschlossenen Veranstaltungen vor Ärzten, Studierenden der Medizin und ärztlichem Hilfspersonal gezeigt werden«]
Zensur (DE): 17.02.1938, B.47610 [»Der Film wird zur Vorführung im Deutschen Reiche zugelassen, darf jedoch nur in geschlossenen Veranstaltungen vor Ärzten, Studierenden der Medizin und ärztlichem Hilfspersonal gezeigt werden«]