Ab sofort können Filme für die Wettbewerbe der 65. Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen eingereicht werden. Das Festival findet vom 1. bis 6. Mai 2019 in Oberhausen statt und organisiert fünf Wettbewerbe: den Internationalen, den Deutschen, den NRW-Wettbewerb, den Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb sowie den MuVi-Preis für das beste deutsche Musikvideo.
Insgesamt vergeben die Kurzfilmtage knapp 41.000 Euro an Preisgeldern. Im Kinder- und Jugendfilmwettbewerb vergibt eine Jury der ECFA (European Children’s Film Association) außerdem eine Nominierung für den ECFA Short Film Award, der auf der ECFA-Generalversammlung bei der Berlinale 2020 verliehen wird.
Filme müssen als Sichtungslinks eingereicht werden. Für alle Wettbewerbe stehen Anmeldeformulare und Reglements ab sofort online unter www.kurzfilmtage.de.
Deutsche Produktionen:
Einreichschluss: 15. Februar 2019 (Eingang)
- zugelassen sind Filme, deren Produktion in Deutschland ansässig ist
- maximal 45 Minuten Länge
- produziert nach dem 1. Januar 2018
- Preisgelder in Höhe von 7.500 Euro (Deutscher Wettbewerb) und 2.250 Euro (NRW-Wettbewerb)
Deutsche Produktionen werden für den Deutschen Wettbewerb gesichtet, Produktionen aus Nordrhein-Westfalen zusätzlich für den NRW-Wettbewerb. Geeignete Filme werden außerdem für den Internationalen Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gesichtet.
Internationale Produktionen:
Early Bird-Einreichschluss: 1. Oktober 2018 (Eingang)
Finaler Einreichschluss: 1. Februar 2019 (Eingang)
- zugelassen sind Filme, deren Produktion außerhalb Deutschlands ansässig ist
- maximal 35 Minuten Länge
- produziert nach dem 1. Januar 2018
- internationale Produktionen müssen deutsche Festivalpremieren sein
- Preisgelder in Höhe von 25.500 Euro
Internationale Produktionen werden für den Internationalen Wettbewerb und, sofern geeignet, für den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb gesichtet.
Internationaler Kinder- und Jugendfilmwettbewerb:
- Preisgelder von 2.000 Euro
- eine Nominierung für den ECFA Short Film Award
- für deutsche Produktionen gelten die Einreichbedingungen des Deutschen Wettbewerbs, für internationale Produktionen die des Internationalen Wettbewerbs mit Ausnahme der Regelung zur deutschen Festivalpremiere
21. MuVi-Preis für das beste deutsche Musikvideo:
Einreichschluss: 25. Februar 2019 (Eingang)
- zugelassen sind Musikvideos, deren Regie und/oder Produktion in Deutschland ansässig ist
- maximal 15 Minuten Länge
- produziert nach dem 1. Januar 2018
- Preisgelder in Höhe von 3.500 Euro
Quelle: www.kurzfilmtage.de