Kulturstaatsministerin Grütters: Filmförderung ist jetzt effektiver und zukunftssicher

Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters vorgelegten Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) verabschiedet.

Hierzu erklärte Kulturstaatsministerin Grütters: "Durch den heute verabschiedeten Entwurf soll das Filmförderungsgesetz zukunftsfest gemacht werden. Ziel sind nicht nur eine noch effektivere, erfolgreiche Förderung des deutschen Qualitätsfilms, sondern auch der weitere flächendeckende Erhalt der Kinos als Kulturort. Der Kinofilm in Deutschland ist Kultur- und Wirtschaftsgut zugleich. Dafür wollen wir mit dem novellierten FFG die Rahmenbedingungen erneut verbessern. Mit gezielten Maßnahmen wie z. B. der Drehbuchentwicklungsförderung geht es mir auch um den künstlerich-kreativen Erfolgsfaktor."

Weiter führte Kulturstaatsministerin Grütters aus: "Der jetzt vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Beteiligung und Diskussion mit den betroffenen Verbänden und Institutionen im Filmbereich. Ich freue mich, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung für den deutschen Kinofilm bewusst sind."

Erstmals sieht der Entwurf eine geschlechtergerechte Besetzung der Gremien vor. Diese sollen gleichzeitig verschlankt werden. Außerdem sollen Fördermittel auf weniger Projekte konzentriert und die Auswahl verbessert werden. Die Mittel für die Drehbuchförderung werden deutlich erhöht.

Das Filmförderungsgesetz regelt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt. Mit seinem Urteil vom 28. Januar 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz des Bundes zum Erlass eines Filmförderungsgesetzes und dessen Verfassungskonformität umfassend bestätigt.

Der Regierungsentwurf ist abrufbar unter: www.kulturstaatsministerin.de/filmfoerderung.

Näheres zum Filmförderungsgesetz und zur Filmförderungsanstalt unter: www.ffa.de.

Quelle: www.kulturstaatsministerin.de