Kinobetreiber und Programmanbieter können sich ab sofort auf dem neuen FFA-Portal unter https://filmabgabe.ffa.de registrieren, um künftig Ihre Filmabgabemeldung online zu übermitteln.
Die Zugangsdaten werden den Nutzern nach der Registrierung per Post zugestellt. Kinobetreiber, die über ein elektronisches Kassensystem verfügen, sind nach § 70 (3) FFG ab dem 1. Februar 2015 zur Onlinemeldung ihrer monatlichen Umsatz- und Besucherzahlen verpflichtet. Die Meldung wird direkt aus dem Kassensystem auf das Portal hochgeladen.
Daneben gibt es für die Programmanbieter und Kinobetreiber, die nicht über ein elektronisches Kassensystem verfügen, die Möglichkeit, die Meldungen über ein Online-Formular abzugeben. Über das Online-Portal können Kinobetreiber künftig auch den Alternativen Content melden, sofern eine Weitergabe an die GEMA erwünscht ist. Darüber hinaus können die Kinobetreiber und Programmanbieter auch andere unternehmensrelevante Veränderungen melden und Dokumente wie z. B. Handelsregisterauszüge oder Vereinsregister hoch- bzw. erforderliche Formulare wie SEPA-Basis-Lastschriftformulare herunterladen.
Quelle: www.ffa.de