Aus der Praxis

Aus der Praxis, Der Kinematograph, 407, (1914), S. 18-22.

Das Filmen auf dem Kriegsschauplatz sei nur noch mit Genehmigung des Generaltstabs erlaubt. Kommentierung vom Kriegsaufnahmen in Kinos durch „Unsachverständige“ sei ab sofort polizeilich untersagt.

Quelle

DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum

Rechtsstatus