Aus der Praxis
Aus der Praxis, Der Kinematograph, 407, (1914), S. 18-22.
Das Filmen auf dem Kriegsschauplatz sei nur noch mit Genehmigung des Generaltstabs erlaubt. Kommentierung vom Kriegsaufnahmen in Kinos durch „Unsachverständige“ sei ab sofort polizeilich untersagt.
Quelle
DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum
Rechtsstatus