Lachende Erben (1932/1933) - Filmanfang
Das Video zeigt die ersten fünf Minuten des Films.
Filminhalt: Der alte Weinhändler Bockelmann war schon immer ein kauziger Kerl, nie hat er sich um seine Verwandtschaft geschert, das einzig Wichtige in seinem Leben war seine Winzerei. Und die lief immer bestens. Deshalb war die liebe Verwandtschaft auch stets bemüht, sich gut zu stellen mit dem reichen Onkel, denn ein jeder war scharf auf eine guten Erbteil, sollte der alte Bockelmann das Zeitliche segnen. Eines Tages ist es dann auch soweit. Bockelmann stirbt, und die ganze Sippschaft reist an, um gespannt der Verkündung des Testaments zu lauschen. Die Empörung ist groß, als sich herausstellt, dass Bockelmanns Neffe Peter Frank, der erfolgreich und uneigennützig in der Firma seines Onkel arbeitete, als Universalerbe eingesetzt wurde. Nur eine Bedingung muss der trinkfeste Lebemann erfüllen: Er darf vier Wochen lang keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, sonst bekommt er gar nichts. In dieser Klausel sehen die gierigen Verwandten ihre Chance. Kein noch so verrückter Versuch wird ausgelassen, um Frank doch noch ein Schlückchen einzutrichtern.
Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »